Salvini drückt Gesetzesreform durch: Bei Einbruch darf künftig geschossen werden

30. März 2019
Salvini drückt Gesetzesreform durch: Bei Einbruch darf künftig geschossen werden
International
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Foto: Symbolbild

Rom. Wieder ein Punktsieg für den italienischen Lega-Innenminister Salvini: auf seine Initiative hin billigte der Senat jetzt einen Gesetzentwurf, wonach sich Einbruchsopfer künftig auch mit der Waffe gegen Endringlinge wehren dürfen. Salvini konnte damit eine seit Jahren von ihm erhobene Forderung realisieren.

Bereits zuvor hatte der Lega-Chef verlauten lassen: „Wenn du auf Füßen in mein Haus kommst, mußt du wissen, daß du niedergestreckt wieder rausgebracht werden kannst.“ Denn „wenn jemand in mein Haus, in meinen Besitz eindringt, habe ich das Recht, mich zu verteidigen – immer und überhaupt“.

Das italienische Strafrecht sah auch bisher ein Recht auf Notwehr vor, der Angegriffene durfte aber nur zum mildesten aller Verteidigungsmittel greifen. Das bezeichnete Salvini als absurd: „Wenn ich jemanden maskiert einen Meter vor mir habe, muß ich nach dem aktuellem Notwehrrecht verstehen, ob er mich angreifen will, ob die Pistole echt ist, ob das Messer geschliffen ist. Ich sage Ihnen: Wenn ich jemanden nachts maskiert bei mir im Zimmer habe, dann erledige ich das. Wenn ich Angst habe, bin ich legitimiert, mich in meinem Haus zu verteidigen.“

Laut dem neuen Gesetz wird es künftig „immer“ verhältnismäßig sein, sich in seinem Haus oder in seinem Geschäft mit einer Waffe gegen Eindringlinge zu verteidigen. Zudem soll straffrei bleiben, wer im „Zustand schwerwiegender Beunruhigung“ die Grenzen der Notwehr überschreitet und überzogen auf einen Angriff reagiert.

Wenn es zu einem Prozeß kommt, in dem ein Bürger angeklagt wird, der aus Notwehr gehandelt hat, sollen die Anwaltskosten vom Staat übernommen werden. Neu ist auch, daß Personen, die aus Notwehr Einbrecher verletzen, nicht mehr zu Schmerzensgeld verurteilt werden können. Außerdem gibt es künftig höhere Strafen für Einbruch, Hausfriedensbruch und Raub.

Salvinis Koalitionspartner, die Fünf-Sterne-Bewegung, hatte lange gezögert, das Gesetz dann aber doch unterstützt. Die Opposition hingegen kritisiert es. (mü)

4 Kommentare

  1. Theo Retisch sagt:

    Interessanter Vorstoß…..habe leider nicht rausbekommen ob dies nur für Legalwaffenbesitzer gilt oder sich nur jeder Italiener eine Schusswaffe zulegen kann um sein Heim zu verteidigen.

    In Spanien bekommt man Hausbesetzer nicht mehr raus, da sieht die Gesetzeslage gänzlich anders aus. Siehe die vielen besetzen (und teilweise schon ruinierten) Ferienhäuser und Wohnungen.

    Sieht so ein vereintes Europa mit selber Gesetzeslage aus?

    In Spanien wird das Recht auf „ein Dach über dem Kopf“, für Migranten, höher gewertet als das Eigentumsrecht des Immobilien Besitzers.

    Gerichtsurteil welches jeder selber „ergoogeln und/oder youtuben“ kann.

    Es kommt der Zeitpunkt da ist die eigene Wohnung „neu vermietet“ wenn man von der Arbeit kommt und sich wundert warum der Schlüssel nicht mehr passt.

    Bravo Deutschland, weiter so.

  2. Wolfsrabe sagt:

    Wenn man das so liest – „Personen, die aus Notwehr Einbrecher verletzen, [können] nicht mehr zu Schmerzensgeld verurteilt werden“ – das klingt wie eine Errungenschaft, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte und sicher auch einmal war.

  3. EPicuR sagt:

    In Deutschland riskiert eine Frau, wenn sie von einem Immigranten begrapscht und mit Vergewaltigung bedroht wird, sich wehrt und ihm die Nase einschlägt, Bestrafung wegen Körperverletzung.

  4. Olsen sagt:

    Guck hin, Merkel und co. So wird das gemacht. Wenn du und deine „Weltverbesserer“ das Leben satt habt, macht so weiter. Wir nicht!

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