Linke Parteien wollen mit Zustimmung von SPD, Grünen und FDP Werbung für Abtreibung zulassen

14. Dezember 2017
Linke Parteien wollen mit Zustimmung von SPD, Grünen und FDP Werbung für Abtreibung zulassen
Kultur & Gesellschaft
0
Foto: Symbolbild

Gießen. 6.000 Euro Geldstrafe soll eine Ärztin aus Gießen zahlen, weil sie auf ihrer Webseite für Abtreibungen geworben haben soll. Zu dieser Überzeugung kam zumindest das Amtsgericht Gießen und verurteilte die Angeklagte gemäß Paragraph 219a des Strafgesetzbuches (StGB), der „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ unter Strafe stellt. Die Anwältin der Medizinerin kündigte Revision an, da ihre Mandantin lediglich über Schwangerschaftsabbrüche informiert, aber nicht dafür geworben habe. Im Bundestag griff die Fraktion der Linken den aktuellen Fall auf und forderte in einem Gesetzentwurf die „ersatzlose Streichung“ des Paragraphen.

Für die Genossen stellt es sich als widersprüchlich dar, daß Mediziner „zwar unter den in § 218 StGB geregelten Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, jedoch diese Leistung nicht öffentlich anbieten dürfen“. Politiker von SPD, Grünen und FDP haben sich unterdessen der Linken-Forderung angeschlossen. Die Richterin in Gießen hatte in ihrer Urteilsbegründung dagegen zum Sinn des Paragraphen ausgeführt: „Der Gesetzgeber möchte nicht, daß über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache.“ (dr)

 

Bildquelle: Flickr/Let Ideas Compete/CC BY 2.0

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.