Bundesverfassungsgericht äußert Bedenken zu EZB-Anleihenkäufen – Europäischer Gerichtshof wird angerufen

15. August 2017

Karlsruhe. Bedenken gegen die Ankäufe von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB), die verschiedene Juristen bereits als verfassungswidrig bezeichnet haben, hat nun auch das Bundesverfassungsgericht geäußert. Grund dafür sind mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Geldpolitik der EZB. Die Beschwerdesteller halten die Anleihenkäufe für verfassungswidrig, da sie nicht vom Mandat der EZB gedeckt seien. Die Verfahren wurden von den Richtern nun ausgesetzt und der Europäische Gerichtshof angerufen. Dieser soll zunächst entscheiden, ob die Anleihenkäufe durch die EZB rechtmäßig sind, erst danach will das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz prüfen.

„Nach Auffassung des Senats sprechen gewichtige Gründe dafür, daß die dem Anleihenkaufprogramm zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot monetärer Haushaltsfinanzierung verstoßen sowie über das Mandat der Europäischen Zentralbank für die Währungspolitik hinausgehen und damit in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten übergreifen“, heißt es am Dienstag in einer Mittelung des Bundesverfassungsgericht. (tw)

 

Bildquelle: flickr/Kiefer/CC BY-SA 2.0

3 Kommentare

  1. Eidgenosse sagt:

    Meines Wissens nach hat das BvG die Verfassung (Grundgesetz – sofern gültig) Deutschlands zu schützen und jegliche Massnahmen der Politik an der Verfassung zu messen/beurteilen. Die Abgabe der Kompetenz an den EGH kommt einer Selbstabschaffung des BvG gleich, denn es ist egal ob Deutsches oder „Europäisches“ Recht gebrochen wurde, sofern der Geltungsbereich der Massnahme (Ankäufe von Anleihen durch die EZB) in den Geltungsbereich des GG hineinreicht. Da die BRD mit etwa 27% haftet gelingt es sogar einem juristischen Laien die Machenschaften der EZB als unvereinbar mit dem GG zu erkennen. Vosskuhle und seine Mimen sind nichts anderes als Vollstrecker der beschleunigten Abschaffung Deutschlands und seiner Grundrechte.

  2. Bernd Sydow sagt:

    Die in typischem Juristen-Sprech gehaltene Mitteilung des BVerfG bedeutet im Klartext folgendes:

    Das Handeln der EZB ist (sehr wahrscheinlich) insofern verfassungswidrig, als sie durch ihre Staatsanleihenankäufe – und ich füge hinzu, auch durch ihre extreme Niedrigzinspolitik, die den deutschen Kleinsparern mittlerweile Zinsverluste in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages beschert haben – Staaten der Eurozone, die aufgrund ihrer schwachen Wirtschaftsleistung und zum Teil mangelhaften Ausgabendisziplin in selbiger eigentlich gar nicht sein dürften, letztlich vor dem Staatsbankrott zu bewahren. Die EZB betreibt damit eine Finanzpolitik, die nur den Staaten der Eurozone zusteht.

    Dadurch geriert sich EZB-Präsident Draghi als lupenreiner Eurokrat, dem die Bürgerinnen und Bürger der Euro-Staaten völlig egal sind.

  3. Teri sagt:

    Zu DM Zeiten hatten noch Staaten Kontrolle über Ihre Währungen gehabt und Produktivitätsunterschiede konnte man über Wechselkurse korrigieren.
    Und Vaclav Klaus (Ökonom und Politiker) in Tschechien wusste ganz genau, warum er kein EUR will…

    Heute herrscht mit EUR + EZB wirtschaflicher Unsinn und Gesetzlosigkeit.

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