Bundestag beschließt in Nacht-und-Nebel-Aktion Verkaufsverbot für analoge Radios

6. Juni 2017
Bundestag beschließt in Nacht-und-Nebel-Aktion Verkaufsverbot für analoge Radios
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Um zwei Uhr am frühen Morgen beschloß der Bundestag in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in der letzten Woche die vierte Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Inhalt des Gesetzes: Erlaubt sind künftig nur noch Radios, die zusätzlich auch einen Empfangsteil für den Digitalrundfunk haben. Per Gesetz soll vorgeschrieben werden, daß Empfangsgeräte „mit mindestens einer den anerkannten Regeln der Technik entsprechenden Schnittstelle ausgestattet sein müssen, die es dem Nutzer ermöglicht, digital codierte Inhalte zu empfangen und wiederzugeben“.

Damit will die Bundesregierung die Verbreitung des Digitalfunk fördern, der in Deutschland im Vergleich zu anderen EU-Staaten noch nicht sonderlich hoch ist. Etwa 94 Prozent der Deutschen hört nach wie vor Radio über UKW. Dennoch will die Regierung das nun ändern. Die Aufrüstungspflicht ist aus Sicht der Regierung auch verhältnismäßig, da es nur solche Radios betreffe, die den Sendernamen anzeigen könnten – also  „qualitativ höherwertige“ Geräte. Diese „RDS“-Technik haben heute allerdings schon einfachste Küchenradios. Unterstützung findet das Gesetz auch von der Opposition, die Grünen etwa begrüßten den Gesetzentwurf ausdrücklich und kritisierten lediglich, daß dieser erst jetzt komme. Der Linkspartei dagegen geht der Entwurf noch nicht weit genug, sie betrachten etwa die Begrenzung auf RDS-Radios als unnötiges Schlupfloch für die Industrie.

Der einzige Weg, das Gesetz noch aufzuhalten, wäre ein Stopp durch die europäische Kommission. Experten sehen die Chancen dafür sogar als realistisch, da ein derartiges Verbot gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs in Europa verstoßen könnte.

Kritiker werfen der Bundesregierung ein planwirtschaftliches Vorgehen vor, da dies einen massiven Eingriff in den freien Wirtschaftskreislauf darstelle. (tw/sp)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

4 Kommentare

  1. Berthold Sonnemann sagt:

    Marathons der „Gesetzgebung“ sind im sog. Bundestag üblich. Pro solches „Gesetz“ ist meist nur eine halbe Stunde Zeit.

  2. Südwester sagt:

    Auf dem Weg in die Diktatur… Da sind andere Länder schon weiter als Deutschland. In Zimbabwe sollen künftig Personen, die mit herkömmlichen alten Glühbirnen „erwischt“ werden, 5.000 US Dollar Strafe zahlen bzw. ein Jahr ins Gefängnis. Wenn man keine Probleme hat, macht man sich eben welche.

  3. Ole sagt:

    So kann man die chinesische Wirtschaft auch ankurbeln. Deutschland schafft sich ab!

  4. Heiner Philip sagt:

    nein, das ist kein spam, ihr vollrohr- sonstwasWIE ALLE EINGEBRACHTEN „GESETZE“ DER LETZTEN 5 JAHRE IST DIES NUR DER K O N T R O L L E GESCHULDET. NIEMAND SOLL SICH DER DIGITALEN WELT (ABSOLUT UND ZU 100% ÜBERWACHBAR) ENTZIEHEN KÖNNEN.

    DIEJENIGEN, DIE DEM ZUGESTIMMT HABEN, HABEN DAMIT AUCH DER TOTALEN ÜBERWACHUNG ZUGESTIMMT. GENUASO WIE BIEM GEZ, WIE BEIM TV-PROGRAMM DER REGIERUNG, WIE BEI DEN MEDIEN, WIE BEI ALLEN VERLUTBARUNGEN DER „REGIERUNG“ VULGO BESATZUNGSVERORDNUNGS-ABTEILUNG.

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