Kündigung rechtens: Muslimin weigerte sich, Männer zu pflegen

26. März 2017
Kündigung rechtens: Muslimin weigerte sich, Männer zu pflegen
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Mannheim. Die Kündigung einer 40jährigen Muslima, die sich weigerte, in ihrem Beruf als Pflegehilfe Männer zu waschen, war rechtens. Das entschied nun das Arbeitsgericht in Mannheim. Laut eigenen Angaben hatte die Frau in Litauen Medizin studiert, in Deutschland habe ihr aber die Arbeitserlaubnis gefehlt. Darum habe sie den Job als Pflegehilfe und hauswirtschaftliche Betreuerin angenommen. Sie verstand in ihrem neuen Beruf nicht, warum ihr Unternehmen nicht darauf Rücksicht nehme, daß es ihre Religion verbiete, Männer zu waschen. „Sie können Ihre Religion hierzulande frei ausüben. Aber an Ihrem Arbeitsplatz kann Ihnen nicht alles zurecht gezaubert werden“, betonte Richterin Sigrid Bouwhuis.

Außerdem habe der Kündigungsschutz noch nicht gegriffen, da sich die Frau noch in der Probezeit befand. Da die Frau auch zu spät ihre Klage eingereicht habe, sei die Klage ohnehin unzulässig. (tw)

7 Kommentare

  1. Zappa sagt:

    Auch dies soll nicht unerwähnt bleiben:
    Die extrem links einzustufende Huffington Post schreibt heute:
    „In einer Berliner Kita gibt es heftige Proteste gegen einen homosexuellen Erzieher“

    Ich frage mich, was die Kiga-Leitung wohl unternehmen will, wenn die ganze muslimische Elternschaft mit dem Homo nicht einverstanden ist??
    Tja, jetzt scheint die Lawine der kulturellen Bereicherung ins Rollen zu kommen. Da wird es kein Halten mehr geben.

    (Link: https://www.huffingtonpost.de/2017/03/27/berliner-kita-homosexualitat-erziehung_n_15637150.html?icid=maing-grid7%7Cmain5%7Cdl1%7Csec1_lnk3%26pLid%3D156332015_uk)

  2. Zappa sagt:

    Welch ein Hohn, wenn man bedenkt, dass die politische Kaste geradezu dafür plädiert, die Nachfrage nach Stellungen in Pflegeberufen mit Zuzug aus dem Ausland zu lösen. Leider wird der Zuzug vorwiegend mit Muslimen gedeckt. Man kann sich ausmalen, zu was für einem Unglück dies in 20 – 30 Jahren führen wird. Da kann man diese Attitüde wohl nicht mehr so einfach mit einem Richterspruch davonfegen, wenn auf einmal sich fast die komplette Belegschaft aus religiösen Gründen mit dem Abgemahnten solidarisch erklärt.
    Deutschland … gute Nacht.

  3. Fack sagt:

    Ich kann auch nicht als Arzt arbeiten, wenn ich kein Medizinstudium nachweisen kann.
    Es wird ja immer von „dringend benötigten Fachkräften“ geschwafelt … ohne Ausbildung und anderen Voraussetzungen …? Eigentlich müßten es ja alle wissen. Oder?
    Nur als LKW-Fahrer sind sie angeblich qualifiziert. Nur Amri hat in Berlin offenbar auch mehrmals ansetzen müssen … Nun stelle man sich einmal vor, es wären schon tausende auf unseren Straßen unterwegs … Aber was stört uns das Geschwätz mancher von gestern …

  4. Brockenteufel sagt:

    Hhm, Litauerin und Muselmanin??? Ich dachte bisher,daß Litauen in Europa liegt und nicht in Arabien. Aber irren ist ja menschlich.

  5. Gordon Smid sagt:

    Hat man auch die Männer gefragt? Ich hatte neulich das überraschende Unvergnügen, bei einem Dermatologen von einer Negerin ganzkörperlich gehautscannt zu werden.

  6. BADEMEISTER sagt:

    Die sehr gute Richterin gehört sofort an das Bundesverwaltungsgericht
    versetzt. Sehr gute Rechtsprechung und im Namen des DEUTSCHEN VOLKES.
    Bitte mehr solcher Urteile.

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