Entscheidung des EuGH: Kein Asyl für Terror-Unterstützer

2. Februar 2017
Entscheidung des EuGH: Kein Asyl für Terror-Unterstützer
International
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Foto: Symbolbild

Mitgliedsländer der EU haben das Recht, Terror-Unterstützern Asyl zu verweigern. Das gilt auch dann, wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren, sondern nur anderen geholfen haben. Diese Entscheidung traf der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Marokko, der in Belgien als führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war. Er hatte unter anderem durch das Überlassen von Pässen dabei geholfen, Freiwillige in den Irak auszuschleusen. Später beantragte er in Belgien Asyl mit der Begründung, er könnte wegen seiner Verurteilung bei der Rückkehr in sein Heimatland als radikaler Islamist eingestuft und verfolgt werden.

Aus Sicht der Luxemburger Richter kann die EU-Richtlinie zur Ablehnung von „Flüchtlingen“ auch für Personen gelten, die „die Anwerbung, Organisation, Beförderung oder Ausrüstung von Personen vornehmen“, die terroristische Handlungen begehen, planen oder vorbereiten. „Ein Asylantrag kann zurückgewiesen werden, wenn sich der Antragsteller an den Aktivitäten eines terroristischen Netzwerks beteiligt hat“, heißt es wörtlich in der Urteilsbegründung. (mü)

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