IS-Terror: Verdächtiger hatte Brandenburger Tor und Reichstag im Visier

10. November 2016
IS-Terror: Verdächtiger hatte Brandenburger Tor und Reichstag im Visier
Kultur & Gesellschaft
3
Foto: Symbolbild

Berlin. Im Fall des in der Bundeshauptstadt wegen Terrorverdachts festgenommenen Syrers gibt es erste Details. Diese stehen in einem vom Bundesgerichtshof (BGH) veröffentlichten Beschluß, der die Untersuchungshaft des Verdächtigen um drei Monate verlängerte. Demnach soll der Mann den Alexanderplatz, das Brandenburger Tor und das Gebiet rund um den Reichstag für mögliche Anschläge des „Islamischen Staats“ ausgespäht haben.

Der 19 Jahre alte Syrer habe seine Beobachtungen auch an einen Kontaktmann in Syrien durchtelefoniert, dabei sei es auch darum gegangen, wie viele Personen und Reisebusse sich dort zu welcher Zeit aufhielten.

Der Mann war im Sommer 2015 als Asylbewerber nach Deutschland gekommen, nun soll ihm in Berlin der Prozess gemacht werden. Laut BGH-Beschluss bot er auch an, „mit zwei unbekannten Personen selbst für den IS in Deutschland einen Anschlag zu begehen“. Es ist nur einer von mehreren laufenden Terrorprozessen. Erst vor wenigen Tagen hatte das Berliner Landeskriminalamt einen weiteren Terrorverdächtigen, ebenfalls aus Syrien stammend, festgenommen. Anfang Oktober hatte der Fall des syrischen Terrorverdächtigen Jaber Albakr und dessen Suizid für Schlagzeilen gesorgt.

3 Kommentare

  1. AntonG sagt:

    Um Gottes Willen da hätten Politiker in Mitleidenschaft gezogen werden können.
    Bei getöteten Bürgern hätte man eine Gedenkminute eingelegt aber was macht man bei einem Politiker – nicht auszudenken.

  2. Fackelträger sagt:

    So was Dummes aber auch. Wenn der Reichstag durch diesen Syrer in Flammen aufgegangen wäre, hätten die Meinungsmacher wenigstens wieder behaupten können, die „Nazis“ wären’s gewesen. Und die AfD hätte natürlich „mitgezündelt“…

  3. Dr. W. Schauerte sagt:

    Vielen Dank Frau M. Immer so weiter

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.