EILMELDUNG Österreich: Innenministerium vermutet Unregelmäßigkeiten bei Bundespräsidentenwahl

27. Mai 2016

„In Österreich vermutet das Innenministerium nach der Bundespräsidentenstichwahl am Sonntag Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung. Die Bundesbehörden zeigten fünf Gemeinden in Kärnten und in der Steiermark bei der Staatsanwaltschaft für Wirtschaft und Korruption an, wie österreichische Medien berichten: Es gebe den Verdacht, daß die Stimmzettel zu früh und ohne Zeugen ausgezählt wurden.“ (EuroNews)

17 Kommentare

  1. Denker sagt:

    Selbst in der nichtdemokratischen Deutschen Demokratischen Republik hat das Wahlgesetz die Beobachtung der Auszählung der Stimmen in den Wahllokalen erlaubt. Unter Nutzung dieser Regelung gelang es bei der letzten Kommunalwahl 1989 den Wahlbetrug nachzuweisen, was der Auftakt zur sog. Wende war. Briefwahl war damals übrigens nicht zulässig oder nur in wirklich begründeten Ausnahmefällen, sondern es bestand persönlicher Wahlzwang. Wer sein Wahllokal nicht aufsuchen konnte, konnte eine fliegende Wahlurne bestellen. Diese versiegelten fliegenden Urnen wurden erst im zuständigen Wahllokal unter Aufsicht aller Mitglieder des Wahlvorstandes und ggf. Wahlbeobachter geöffnet. (Und wer sie nicht bestellt hat, zu dem kam sie unaufgefordert) All das wurde auch eingehalten. Zumindest in den Wahllokalen, wo ich sowohl vor als auch nach der Wende persönlich Dienst geschoben habe. Voraussetzung dazu ist aber immer, dass genügend wirklich Freiwillige sich als Wahlhelfer melden. Das war damals bei der ersten freien Volhskammerwahl der DDR kein Problem, ist es aber leider in den „etablierten“ Demokratien.

  2. Brauche Meinkontonoch sagt:

    Wer den Islam ins Land lässt, der fälscht auch Wahlen.

    Dies ist zwangsläufig so.

  3. Matthias Lehmann sagt:

    Wahlanalyse Rheinland-Pfalz

    Wahlen sind in Bezug auf die Wahlentscheidung des Einzelnen geheim und damit zwingend intransparent. Der Wahlvorgang selbst muss jedoch insgesamt von der Wahlhandlung bis hin zum Wahlresultat erkennbar bleiben und darf keinerlei Manipulationsmöglichkeiten bieten. Mit anderen Worten; Wahlverfahren und Wahlergebnis müssen plausibel und lückenlos nachvollziehbar, also transparent sein. Obwohl Transparenz im Grundgesetz nicht ausdrücklich Erwähnung findet, ist sie dennoch ein unabdingbares Prinzip von Demokratie und Rechtstaatlichkeit.

    Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa erklärte in ihrem Bericht der OSZE/ODIHR-Wahlbewertungsmission zur Bundestagswahl 2009:

    „Obwohl die rechtlichen und administrativen Verfahren für die Briefwahl mit dem Ziel entwickelt worden zu sein scheinen, der Freiheit und Beteiligung der Wählerinnen und Wähler Vorrang zu geben, sollte überlegt werden, die bestehenden Sicherungsmechanismen gegen den potenziellen Missbrauch des Briefwahlsystems auf ihre Eignung zu überprüfen.“

    ↑ Bundesrepublik Deutschland: Wahl zum Deutschen Bundestag, 27. September 2009: Bericht der OSZE/ODIHR-Wahlbewertungsmission (Election Assessment Mission). OSZE, 14. Dezember 2009. Seite 28.

    Die OSZE/ODIHR erkennt also augenscheinlich mehrere Schwachstellen in unserem deutschen Wahlsystem, respektive in der Briefwahl!

    Recherchen zur Landtagswahl in RLP haben ergeben, dass der Anteil der Briefwähler mit jeder Wahl zunimmt. Das Verfahren selbst ist nirgends ausreichend beschrieben, so dass Manipulationen Tür und Tor geöffnet sind. So fehlt es an sicheren Verfahren bezüglich Aufbewahrung und Transport der Wahlbriefe. Hierzu Schilderung einer Wahlbeobachtung in Neustadt:

    „Und nun zur Briefwahl, einem immer wichtigeren Medium, mit dem man Wahlen manipulieren kann.
    Ich habe mich den ganzen Wahltag über in verschiedenen Lokalen aufgehalten, von 13:00 bis 19:00 bei der Auswertung der Briefwahl.
    Ein ausgeklügeltes System , das so aussieht, als wäre keine Manipulation möglich, das aber zu mehr als 50 % auf Vertrauen der Mitarbeiter basiert. Hier müsste ein Riegel vorgeschoben werden, zumal die Briefwahl in verschiedenen Bezirken von mehr als 50 % der Wähler genutzt wurde und immer beliebter wird, vielleicht auch angepriesen wird.
    Fragwürdig ist schon mal, ob es okay ist, dass ein Mensch bis zu 4 Wahlbriefe ins Lokal mitbringen kann, von Menschen, die ihn beauftragt haben. (Das können alte, gebrechliche ect. sein, die er kennt.) Es können aber auch fingierte, (selbst unterschriebene) Wahlbriefe sein, die ein Mitglied des Wahlbüros angefertigt und in die täglich in den diversen Büros aufgestellten von angestellten der Stadt abgeholten Kästen (nicht Urnen!) einbringt.
    Am Wahltag selbst fuhren ständig Autos von Wahllokal zu Wahllokal, holten Hände voll Briefe ab und brachten sie zur Auszählung. dort wurden sie, wie man mir sagte, erst im Wahlregister abgecheckt und dann zur weiteren Auszählung gegeben. Wer kontrolliert das so genau?
    Als gegen 4:00 h die Auszählungen fertig waren, standen die Leute (in 16 Räumen immer ungefähr 9) rum,gingen zur Bar in den Flur, ect. immer standen die offenen Wahlurnen in den Räumen meist unbeaufsichtigt , nicht einmal abgedeckt! Es könne nichts passieren, man würde sich gegenseitig kontrollieren.
    Wie die Ergebnisse der einzelnen Räume (Wahlbezirke) weitergegeben wurden, konnte ich nicht kontrollieren. Dafür war der Leiter oder sein Stellvertreter vor Ort zuständig.
    So vieles beruht auf Vertrauen! Schon das Sammeln der Briefe und aufbewahren in einem Raum in “geschlossenen Kartons”, wie man mir sagte, war nicht nachvollziehbar. Es seien nur drei Leute berechtigt, in den Raum zu gehen: Als ich hinging (ein paar Tage vor er Wahl, um mir vom dem Wahlleiter das Procedere erklären zu lassen, waren da mehr als drei Leute in mehr als drei Räumen zu Gange, auch der raum, in den angeblich alles geschossen aufbewahrt werde, war offen, und die “Vertrauensleute” der Stadt liefen hin und her, wie in einem normalen Büro. Kontroll sei nicht nötig, sagte mir der Wahlleiter, es seien alles Beamte!“

    Auf Nachfrage in Schladt wurde das Briefwahlverfahren folgendermaßen Beschrieben. Die Wahlbriefe wurden zu nächst im Rathaus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land gesammelt und einen Tag vor der Wahl, also am 12.3. nach Schladt verbracht. Hier wurden sie am Wahlsonntag ausgezählt. Die Schilderung lässt den Schluss zu, dass die Wahlbriefe keine Wahlurne von innen gesehen haben.

    Ähnliche Fragen zur Briefwahl wurden in Ludwigshafen wie folgt beantwortet!
    1. Wo gehen die Wahlbriefe ein?
    Antwort der Verwaltung 1. Die Wahlbriefe gehen entweder in der Poststelle der Stadt Ludwigshafen oder im Briefkasten im Rathauseingang sowie durch persönliche Abgabe im Briefwahlamt ein.

    2. Wie gehen die Wahlbriefe ein?
    Antwort der Verwaltung 2. s.o..

    3. Wie werden die Wahlbriefe verwahrt?
    Antwort der Verwaltung 3. Die Wahlbriefe werden in einem abschließbaren Raum verwahrt.

    4. Welche Sicherheitsvorkehrungen sind bezüglich der Wahlbriefe getroffen?
    Antwort der Verwaltung 4. Frage zu unkonkret.

    5. Wie viele Personen haben Zugang zu den Wahlbriefen?
    Antwort der Verwaltung 5. Alle Mitarbeiter des Briefwahlamtes.

    6. Gilt das 4 Augen-Prinzip?
    Antwort der Verwaltung 6. Frage zu unkonkret.

    7. Wie gelangen die Wahlbriefe vor der Wahl in die Wahlurnen?
    Antwort der Verwaltung 7. Die Wahlbriefe werden am Wahltag von den Briefwahlvorständen beim Wahlamt abgeholt.

    8. Gibt es zum Umgang mit Wahlbriefen (auf die örtlichen Gegebenheiten zugeschnittene)
    schriftliche Anweisungen?
    Antwort der Verwaltung 8. Nein.

    9. Ausgewählte Wahllokale! Wie und nach welchen Gesichtspunkten gelangen die
    Wahlbriefe in die Wahllokale?
    Antwort der Verwaltung 9. Wahlbriefe werden von den Briefwahlvorständen im Rathaus ausgezählt. Nur in den vier repräsentativen Stimmbezirken werden bei der Landtagswahl die Wahlbriefe am Wahltag von einem Mitarbeiter des Wahlamtes persönlich und gegen Unterschrift dem Wahlvorstand übergeben.

    10. Gab es bei der Auszählung der Wahlbriefe ein Wählerverzeichnis!
    Antwort der Verwaltung 10. Für die Auszählung der Wahlbriefe ist kein Wählerverzeichnis vorgesehen.

    11. Wie viele Briefe darf eine Person bei der Verwaltung abgeben?
    Antwort der Verwaltung 11. Unbegrenzt.

    12. Wie werden diese Briefe im Wählerverzeichnis vermerkt?
    Antwort der Verwaltung 12. Im Wählerverzeichnis wird der Eingang dieser Briefe nicht vermerkt. Dort wird bei der Ausstellung eines Wahlscheines ein entsprechender Sperrvermerk gesetzt.

    13. Gibt es einen Anfangs- und Endbestand an Stimmzetteln?
    Antwort der Verwaltung 13. Anfangsbestand ja, Endbestand nein.

    Aber auch die Urnenwahl ist manipulationsanfällig. Für den Wähler/Wählbeobachter ist es in den wenigsten Fällen möglich festzustellen, ob dass in seinem Wahllokal ermittelte Ergebnis richtig in das Endergebnis eingegangen ist. Paradebeispiel hierfür ist Trier! Hier weichen die von der Stadt Trier und dem LWL veröffentlichten Zahlen so weit voneinander ab, dass man das Ergebnis eigentlich für ungültig erklären lassen müsste!

    Briefwähler LWL 14558
    Briefwähler Stadt Trier 9195

    Im Datensatz Bad Dürkheim/Nord werden 478 Briefwähler ausgewiesen, es haben hier jedoch nur 362 Bürger Briefwahl beantragt (132%!!!). Mehr Briefwähler, wie beantragt, weißen auch Pleckhausen, Reiferscheid, Mörlen, Hahn am See, Gemmerich, Dockendorf, Veldenz, Oberndorf und Hüffler aus.

    In 144 Datensätzen sind von den beantragten Briefwahlen weniger als 5% wahrgenommen worden. Da der Landesweite Durchschnitt hier 95,4% beträgt, sind möglicherweise hiervon 100.000 Wählerinnen und Wähler betroffen.
    Beispiel hierfür ist die VG Zell im WK 15

    Auffällig ist auch, der teilweise sehr hohe Anteil an Briefwählern in über 100 Datensätzen!

    Aufrufe unserer Ministerpräsidentin, die AfD mit allen Mitteln zu bekämpfen, sind im Wahlkampf nicht nur nicht zulässig, sondern legalisieren quasi den Wahlbetrug und tun damit das Ihrige.
    Auf Nachfrage beim LWL erklärt Herr Weidenfeller bezüglich Transparenz die Nichtzuständigkeit des LWL. Wer aber sonst, wenn nicht der Landeswahlleiter, kann bei Landtagswahlen für Transparenz sorgen?

    Als problematisch sehe ich auch, die unterschiedliche Größe der Wahlkreise hinsichtlich der Zahl der Wählerinnen und Wähler. So gibt es im WK 21 72631 und im WK 11 46599 Wählerinnen und Wähler. Damit hat eine Stimme im WK 11 eine exorbitant höhere Gewichtung bei der Wahl des Direktkandidaten!

    Kritisch ist m.E. auch zu sehen, dass der WK 21 dem LWL scheinbar 241 Datensätze zur Auswertung bereitstellt, während der WK 27 (WK 35) ganze 8 (9) Datensätze für ausreichend zu halten scheint! Wie der LWL so eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt hat, bleibt weitestgehend nebulös!

    In nicht weniger als 393 Datensätzen hat die AfD einen Zweitstimmenanteil von weniger als 7,5% davon 14 mit 0%.

    Die Grünen sind in 3 Wahlbezirken unter 5% geblieben. Ich denke, man sollte den Wahlbezirk 3 deshalb nochmals kritisch gesondert auswerten!

    Nichtschlüssig sind die Ergebnisse in Andernach im Briefwahlbezirk VI (137.0.3.B6). Hier erreichte der Direktkandidat der AfD 9,1% und die AfD in der Landesliste 1,4%.
    Ähnliche Extreme sind noch in Landau zu beobachten! Betroffen sind hier die Wahllokale Berufsbildende Schule Saal V 6 und Prot. Gemeindehaus Stiftsplatz!

    In Neustadt an der Weinstraße sollten die folgenden Wahllokale erneut ausgezählt werden! Bemerkenswert sind hier die teilweise großen Abweichungen zwischen Erst- und Zweitstimme bei der SPD.
    Leibniz-Gymnasium (31600000.0.43)
    Hans-Geiger-Schule (31600000.0.21)
    Festhalle Diedesfeld (31600000.0.1111)
    Festhalle Diedesfeld (31600000.0.1112)
    Schule Gimmeldingen (31600000.0.3312
    Prot. Gemeindehaus Haardt (31600000.0.4411)
    Evangelische Kirche Hambach (31600000.0.5511)
    Pfarrheim St. Jakobus Hambach (31600000.0.5521)
    Dorfgemeinschaftshaus Duttweiler (31600000.0.9911)
    Briefwahl Diedesfeld (1112) (31600000.0.B111)
    Briefwahl Gimmeldingen (3312) (31600000.0.B133)
    Briefwahl Haardt (4411, 4412) (31600000.0.B144)
    Briefwahl Hambach (5511, 5521, 5522, 5531) (31600000.0.B155)
    Briefwahl Königsbach (6611) (31600000.0.B166)
    Briefwahl Lachen-Speyerdorf (7711-12,7721-22) (31600000.0.B177)
    Briefwahl Mußbach (8811, 8812, 8813) (31600000.0.B188)
    Briefwahl Duttweiler (9911) (31600000.0.B199)

    In den Großstädte in RLP werden laut Veröffentlichung des LWL offensichtlich die Briefwähler komplett unterschlagen. Folgend ausgewählte Beispiele!

    Ähnliche Veröffentlichungen des LWL gibt mehrere Dutzend weitere.

    Insgesamt sind die Wahlergebnisse nicht schlüssig und nicht nachvollziehbar! Die Veröffentlichungen der einzelnen Kommunen sind teilweise erkennbar falsch.

    Da nach den Veröffentlichungen des LWL scheinbar 10.000te Briefwähler nicht ins Gesamtergebnis eingegangen sind, muss die Wahl m.E. wiederholt werden!

    Zur Herstellung von Transparenz ist es erforderlich, dass der Bürger das Wahlergebnis seines beobachteten Wahllokals im landesweiten Endergebnis wiederfinden kann, denn was nützt es, wenn er den ordentlichen Verlauf der Auszählung feststellt?

    Problematisch ist auch die Wahl in Alten- und Pflegeheimen. Hier wurde berichtet, dass die SPD besonders emsig dabei war, den Alten beim Ausfüllen der Wahlscheine zu helfen!

    Fazit: Ohne Transparenz, geht Wahlbeobachtung ins Leere! Manipulationsmöglichkeiten werden gnadenlos ausgenutzt! Man ist sich seiner Sache wohl so sicher, dass man sich nicht mal die Mühe macht, eine Plausibilitätsprüfung durchzuführen!

  4. Cerberus sagt:

    Ich verstehe die zögerne Haltung der FPÖ zu den Unregelmäßigkeiten, wenn nicht gar Manipulationen und Verfälschungen, zur BP-Wahl nicht. Sie hat doch die Möglichkeiten dazu, in Aufrufen und Postwurfsendungen mittels einer Frage- und Antwortliste nebst Fragestellung sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen, eine entsprechende Anzahl an Stimmen bzw. Vorgängen juristisch in Frage zu stellen. Ihre Wähler wollen das zum Großteil und auch der Demokratie wäre es zuträglich.
    Warum also tut sie es nicht? Wenn sie auf 2018 hofft, dann kann das sehr gefährlich werden. Erstens ist das noch ein sehr langer Zeitraum in dem die gegnerischen Parteien noch viel unwiederbringlich an die Wand fahren können. Zweitens hat sie jetzt min. die Hälfte der Bevölkerung auf ihrer Seite. Wenn nicht jetzt, wann dann? Enttäuschte Wähler ziehen sich oftmals wieder in die Stimmenthaltung zurück! Darauf zu hoffen weiter zu wachsen ist ein gefähliche und unsichere Einstellung.
    FPÖ-Führung wacht auf, noch stehen die Österreicher in Mehrheit hinter euch!

  5. vratko sagt:

    Klarer Fall wie schon vermutet: Die Stichwahl muß widerholt werden unter flächendeckenden Einsatz von Wahlbeobachtern, auch international!!! Wann endlich reagiert die FPÖ??

    • Dominik sagt:

      Anzeige wurde schon erstattet und in Wien Beispielsweise, wo es auch am wichtigsten ist/war, war auch jeder Wahlsprengel besetzt, viele sogar doppelt.

  6. Fackelträger sagt:

    Teilweise wurden in den Gemeinden die Wahlkarten IM ALLEINGANG – ohne Zeugen – vom übereifrigen Wahlleiter ausgezählt, noch bevor die Wahlhelfer und -beobachter zum verabredeten Zeitpunkt anwesend sein sollten! Das ist sogar in der heutigen österreichischen „Demokratie“ rechtswidrig und wurde angezeigt.

    Die schier unbegrenzte Vermehrung von manipulierten Wahlkarten scheint überdies ein Mittel des Systems zum Machterhalt zu sein. (Z. B. Linzer Sondersprengel: 598% Stimmabgabe von 100% Stimmberechtigten)

    „Beliebt“ scheint auch das Ungültigmachen von Stimmzetteln durch Ankreuzen einer zweiten Person zu sein.

  7. Lotse sagt:

    Das habe ich vor ein paar Tagen prophezeit,das war Wahlfälschung in kriminellen

    Ausmaßen.

    Diese Wahl muß sofort wiederholt werden!!!Auf keinen Fall bis 2017 warten!!!

  8. Der tut nix sagt:

    Was soll man sagen? Mal sehen was 2017 passiert!!
    Wachsamkeit ist wichtig.
    Wer kann aus eigener Erfahrung einen Tipp geben wie man als Wahlbeobachter agieren kann.

    • Heinz D. Trost sagt:

      Dazu gab es im Vorfeld der letzten drei Landtagswahlen in Deutschland eine sehr gut gemachte Anleitung. Von der AfD. Die steht sicher weiter zur Verfügung. Wie der Wahlbeobachtungsvorgang in Österreich aber abläuft, weiß ich nicht.

      • Dominik sagt:

        Man lässt sich einfach als sogenannte/r „Wahlbeisitzer“, „Wahlzeuge“,“Vertrauensperson“ oder, falls man Magistratsangestellter ist, als „Wahlleiter“ eintragen. Man bekommt dann ein Schreiben in dem steht dann drin wo man wann sein muss. Es gibt je nach Größe des Wahlsprengels 1-3 Wahlkabinen und eine Wahlurne um die die Personen mit oben besagter Funktion herumsitzen. Wahlsprengel sind von 7-17 Uhr geöffnet, wobei manche nur bis 14 Uhr offen sind, andere wiederum sind zum Beispiel von 12-16 Uhr geöffnet, das variiert nach Größe der Gemeinde. Bei der Auszählung darf man nichts fotografieren oder etwas anderes als die Zahlen des Wahlergebnises dokumentieren. Danach wird die „Niederschrift“ unterzeichnet und eventuelle Ungereimtheiten werden da rein geschrieben. Leere Kuverts und ungültige Stimmzettel werden vom Wahlleiter gesondert aufbewahrt und mitgenommen. Die werden dann in einem versiegelten Kuvert zur sogenannten Wahlbehörde mitgenommen, die im Normalfall vorher telefonisch das Ergebnis erfährt.

    • Wilken Peter sagt:

      In D darf JEDER die Wahlen beobachten. Dazu braucht man sich nirgends anmelden. Nur den Ausweis sollte man dabei haben. Man kann ausser Personen ALLES fotografieren. Deshalb nennen sich die Wahlen ja auch *öffentlich* …

    • C. Kroschewski sagt:

      Wenden Sie sich an die Partei, die zu verhindern die Anderen versuchen. . Die werden sicher beraten wie man wirksam als Wahlbeobachter agieren kann. Im günstigsten Fall sollten die Mitglieder und Unterstützer sogar einen Kurzlehrgang erhalten und vielleicht eingeteilt werden, dass nicht in einem Wahllokal 3 und in einem Anderen keiner zugegen ist.

  9. Sven Adam sagt:

    Es wird das wahr, was Millionen geahnt haben, und das ist nur die Spitze des Eisberges…

  10. Thomas Schramm sagt:

    Es würde mich wundern wenn nicht betrogen wurde.
    Wahlbetrug ist doch nur ein Betrug im Betrugssystem der sogenannten Demokratie.

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