Minderjährige „Flüchtlinge“ als Opfer: Pädophile Helfer wittern ihre Chance

14. April 2016
Minderjährige „Flüchtlinge“ als Opfer: Pädophile Helfer wittern ihre Chance
National
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Foto: Symbolbild

Wenn das kein handfester Skandal ist: in deutschen Asylantenunterkünften greift offenbar der Mißbrauch minderjähriger „Flüchtlinge“ um sich. Auch vorbestrafte Sexualstrafttäter können sich als „Flüchtlingshelfer“ melden, da hierzu kein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird.

Im nordrhein-westfälischen Höxter sorgte ein Fall von sexuellem Mißbrauch für Schlagzeilen, begangen an einer Siebenjährigen. Als Täter konnte schließlich ein Pförtner entlarvt werden, der seit zwei Monaten beim Deutschen Roten Kreuz angestellt war. Es stellte sich heraus, daß der 33jährige schon mehrfach vorbestraft war – auch wegen des sexuellen Mißbrauchs von Kindern.

Johannes-Wilhelm Rörig, der unabhängige Mißbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, weiß mehr. Er erklärte dem NDR gegenüber: „Uns wird aus dem gesamten Bundesgebiet berichtet, daß es sexuelle Übergriffe, Grenzverletzungen und auch Vergewaltigungen von Kindern gibt.“ Die Täter seien meist Wachleute, Mitbewohner der Asylunterkünfte sowie freiwillige Helfer. Pädophile bewürben sich oft sogar ganz gezielt um Posten, bei denen sie nahe an Flüchtlingskinder herankämen.

Einen Schutz für die betroffenen Kinder gibt es nicht. Die Täter werden oft nicht angezeigt, weil sich viele Familien der mißbrauchten Kinder schämten. In anderen Fällen hätten die Eltern Angst, ihr Asylverfahren durch eine Anzeige wegen Mißbrauchs zu gefährden. Deshalb wird von einer hohen Dunkelziffer an mißbrauchten Kindern in deutschen Asylheimen ausgegangen.

Abhilfe ist nicht zu erwarten. Schutzmaßnahmen für Flüchtlingskinder, die von Mißbrauchsbeauftragte Rörig auf dem Weg gebracht wurden und die im Rahmen des Asylpakets II beschlossen werden sollten, wurden vom Innenministerium gestrichen. Und eine Checkliste, die vom Amt für Fragen des sexuellen Mißbrauchs angeboten wird und die Mindeststandards enthält, hat keinerlei verpflichtende Wirkung. Die Einhaltung dieser Standards ist jedoch freiwillig.

Darüber hinaus werden Flüchtlingshelfer, ohne ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen zu müssen, eingestellt. Damit bleibt Deutschland weit hinter den Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie zurück. (mü)

2 Kommentare

  1. Fackelträger sagt:

    Na endlich ist die Täter-Opfer-Rolle wieder richtigherum:

    Die sittenlosen Deutschen sind die Bösen, die über die armen, rechtschaffenen Reffjudschies herfallen.

  2. Mark sagt:

    Solche Vorfälle geisterten auch am gestrigen Tag – wieder einmal – durch einige Medien. Sexuelle Belästigungen und Übergriffe sowohl von Asyl-Spekulanten als auch von „Helfern“ und Wachleuten sind in den Unterkünften scheinbar an der Tagesordnung. Da ist es durchaus vorstellbar, daß sich gewisse Typen dort zum „Dienst“ melden, denen das Gehirn ein wenig zu tief unter der Gürtellinie hängt.

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