Jura-Professor: „Richter können Fehler oft nicht eingestehen“

30. November 2015
Jura-Professor: „Richter können Fehler oft nicht eingestehen“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Bielefeld. Jetzt ist es sozusagen amtlich: Richter sind nicht nur nicht „unfehlbar“, sondern im Gegenteil häufig sogar unfähig, Fehler zu erkennen und einzugestehen.

Dieser ernüchternde Befund über die vermeintlichen Halbgötter in Richterroben findet sich in einer Studie des Jura-Professors Martin Schwab von der Universität Bielefeld. Schwab hat im Rahmen seines Forschungsprojektes an der Freien Universität Berlin dieses Ergebnis zutage gefördert. Der Jurist hat dabei zahlreiche vermutete Fehlurteile genauer unter die Lupe genommen. Über die Untersuchung berichteten jetzt das NDR Fernsehmagazin „Hallo Niedersachsen“ und „NDR 1 Niedersachsen“.

In seinem Gutachten legt Schwab dar, daß in einigen Fällen rechtswidrig und fehlerhaft geurteilt worden sei. Als besorgniserregend empfindet er dabei nicht so sehr den Umfang der Fehlurteile als vielmehr den Umgang damit – an der Fähigkeit, eigene Fehlentscheidungen zu erkennen, einzuräumen und zu korrigieren, fehle es nämlich augenfällig. Das sei ein grundsätzliches Problem, so der Jura-Professor: „Richterliche Unabhängigkeit wird zu oft verwechselt mit richterlicher Unfehlbarkeit“. (mü)

Ein Kommentar

  1. Der Rechner sagt:

    Es ist höchste Zeit, daß das Schaffen der deutschen Richterschaft mit wissenschaftlichen Methoden unter die Lupe genommen wird.

    Nach meinen Erfahrungen fehlt es vielen Richtern einfach am erforderlichen Verstand – zwei plus zwei ist viel zu oft fünf.

    Der Schaden, der durch schlechte Rechtsprechung der Volkswirtschaft zugefügt wird geht in die hunderte von Milliarden jährlich, die Schäden, die im leben von menschen angerichtet werden sind oft unermeßlich.

    Was in nahe zu allen anderen Lebensbereichen selbstverständlich ist fehlt bei der Rechtsprechung vollständig: Qualitätskontrolle und Eignungskontrolle.

    Deshalb fordere ich:

    Eignungskontrolle: Wer einen IQ unter 120 hat, ist zur Ausübung des Richteramts nicht befähigt. Punkt, aus und Schluß. Und ein beim Onkel mit Fleiß und Bücklingen ersessenes 1-er Examen ist offensichtlich kein ausreichender Deppen-Schutz.

    Qualitätskontrolle: Zufällig ausgewählte Verfahren sind von besonders qualifizierten Juristenkommissionen sorgfältig auf Rechtsfehler, Verfahrensfehler und Logikfehler (JA – SIE MÖGEN ES NICHT GLAUBEN – ABER DAS KOMMT IMMER WIEDER VOR) zu untersuchen.

    Aus den Ergebnissen können Schlüsse gezogen werden, was an der Ausbildung und FORTBILDUNG von Richtern verbessert werden kann. Richter, die durch eine Häufung von Fehlern auffallen, sind in den einfachen Justizdienst zu versetzen.

    Gut – eines muß man den Richtern zugestehen: Sie sind samt und sonders überlastet. Mehr Planstellen für Richter sind auch erforderlich, wenn man eine gute Rechtsprechung haben will.

    Mit der Unfehlbarkeitseinbildung muß allerdings aufgeräumt werden – die Arroganz vieler Richter ist für Normalbürger, die diese Leute schließlich bezahlen, oft vollkommen unerträglich. Auch hierauf kann in Aus- und Fortbildung besonderes Augenmerk gelegt werden: Fehlermanagement. Alle Menschen machen Fehler, sogar gute Richter.

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