Keine Verfolgung mehr von V-Mann-Straftaten? Regierung bereitet Gesetzesänderung vor

21. Januar 2015
Keine Verfolgung mehr von V-Mann-Straftaten? Regierung bereitet Gesetzesänderung vor
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Die Bundesregierung bereitet offenbar eine Strafbefreiung für Mitarbeiter der Geheimdienste vor. Noch in diesem Jahr soll eine entsprechende Gesetzesreform auf den Weg gebracht werden.

Das berichtet die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf Regierungskreise. Der CDU-Außenpolitiker Philipp Mißfelder sagte dem Blatt, die Mitarbeiter der Dienste bräuchten „den Rechtsschutz, daß sie nicht für Straftaten von V-Leuten belangt werden, die zur Tarnung verübt wurden“. Nutznießer wären V-Leute wie ihre Agentenführer. Damit reagiert die Bundesregierung auch auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2011. Damals sahen die Richter keinen Grund, bei einem kriminell gewordenen V-Mann des Bundesnachrichtendiensts (BND) von einer Strafe abzusehen. Juristisch ist in einem solchen Fall bislang der V-Mann der Haupttäter, sein Agentenführer der Anstifter. Zur Diskussion stehen zwei Modelle: Eine Generalklausel zur Strafbefreiung oder ein Katalog, in dem definiert wird, was V-Leute dürfen oder nicht. (lp)

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