Wegen „Diskriminierung“: Diskothek muß abgewiesenem Einwanderer 1.000 Euro zahlen

16. August 2013

Justitia (Foto: flickr/dierk schaefer, CC BY 2.0)

Hannover. Das Amtsgericht Hannover hat die Betreibergesellschaft einer Diskothek zur Zahlung von 1.000 Euro an einen vor einer Diskothek abgewiesenen deutschen Staatsbürger mit türkisch-kurdischen Wurzeln verurteilt.

Laut Pressemitteilung erkannte das Gericht einen Verstoß gegen das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Dem Mann wurde im Januar 2012 der Einlaß in die Diskothek verwehrt, was das Gericht auf die Tatsache zurückführte, daß männliche Ausländer nicht in der Diskothek erwünscht seien. Während dem Kläger der Zutritt zur Diskothek verwehrt wurde, konnten demnach zeitgleich Gäste ohne einen erkennbaren sogenannten Migrationshintergrund die Diskothek betreten. Darin sah das Gericht eine Diskriminierung, die einen Schadensersatzanspruch nach sich zog. Außerdem wurde der Diskothekenbetreiber dazu verurteilt, es zu unterlassen, dem Mann zukünftig den Zutritt zu der Diskothek zu versagen, anderenfalls drohe ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

Die „Berliner Zeitung“ kommentierte das Urteil mit der Frage, „ob der Kläger da wieder rein will?“ und schlägt vor: „Vielleicht jetzt erst recht. Mit griechischen, kroatischen, italienischen, serbischen, senegalesischen, spanischen, amerikanischen, israelischen, iranischen Kolleginnen und Kollegen. Mit einem grinsenden Gesicht am Türsteher vorbei? Man darf gespannt sein.“ Das islamkritische Portal „Politically Incorrect“ dagegen sprach von einem „perversen Urteil“: „Bisher hatte man Hausrecht.“ Das ebenfalls islamkritische Blog „Zukunftskinder“ kommentierte, daß die Regelung des Hausrechts wohl „nicht für Menschen mit Migrationshintergrund“ gelte.

 

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