München. Wer bislang noch an das Funktionieren des bundesdeutschen Rechtsstaates glaubte, der muß in diesen Tagen arg ins Grübeln kommen. Denn beim Münchner NSU-Prozeß scheint der Rechtsstaat partiell ausgehebelt.
Bisher galt in unseren Breiten der uralte Rechtsgrundsatz: im Zweifel für den Angeklagten. Beim Münchner NSU-Prozeß, der kürzlich begann, scheint das nicht mehr zu gelten. Alle – Medien, Politiker, Journalisten und ein Gutteil der Öffentlichkeit – sind sich längst einig: Zschäpe und Co. sind schuldig, müssen abgeurteilt werden, sind eine Ausgeburt des Bösen (die „Bild“-Zeitung titelte allen Ernstes: „Der Teufel hat sich schick gemacht“). Türkische Demonstranten kündigten der Angeklagten unverblümt an: „Du wirst bezahlen.“ Aber wofür – das sollte der Prozeß eigentlich erst klären.
Nach Lage der Dinge ist unter dem gewaltigen öffentlichen Druck kaum ein faires Verfahren möglich, ein Freispruch – etwa im Fall fehlender Beweise für begangene Verbrechen – erst recht nicht. Die Verteidigung Zschäpes beantragte deshalb eine Einstellung des Verfahrens.
Doch die wird es ebenfalls nicht geben. Medien und Öffentlichkeit wollen ein Opfer. Die Hexe soll brennen. Drohungen auch gegen die Anwälte der Verteidigung sind inzwischen an der Tagesordnung – davon erfährt die Öffentlichkeit nichts. Das alles macht Angst. Denn es riecht nicht nach Rechtsstaat, sondern nach Mittelalter, Inquisition und Hexenverbrennung.
Dieser Artikel erschien zuerst in „Der Schlesier“.