Erstes Opfer der „Me Too“-Gesetzgebung in Schweden: Mann wegen „unachtsamer Vergewaltigung“ zu mehrjähriger Haft verurteilt

18. Juli 2019
Erstes Opfer der „Me Too“-Gesetzgebung in Schweden: Mann wegen „unachtsamer Vergewaltigung“ zu mehrjähriger Haft verurteilt
International
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Foto: Symbolbild

Stockholm. In Schweden gibt es jetzt ein erstes Opfer des neuen, sogenannten „Einwilligungsgesetzes“ zur Zustimmung beim Sex. Ein Jahr nach Inkrafttreten des höchst umstrittenen Gesetzes wurde ein 27jähriger Mann von den Stockholmer Richtern unter anderem wegen sogenannter „unachtsamer Vergewaltigung“ zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

Das Gericht argumentierte in Übereinstimmung mit der neuen Gesetzesregelung, daß eine Person, die gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gebracht werde, nicht ausdrücklich Nein sagen oder anderweitig ihre Weigerung ausdrücken müsse.

Das neue Sex-Gesetz war am 1. Juli 2018 in Kraft getreten. Es legt fest, daß beide Partner ausdrücklich und klar erkennbar mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen. Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet, auch wenn sich der Partner nicht körperlich wehrt oder Nein sagt. Passivität soll damit nicht als stilles Einverständnis interpretiert werden können.

Die Vorinstanz hatte den Mann zunächst wegen Vergewaltigung sogar zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Nach Angaben schwedischer Medien wurden wegen des neuen Strafbestandes der unachtsamen Vergewaltigung bisher sechs Personen von niedrigeren Instanzen verurteilt. Der Beschluß des Obersten Gerichts dürfte nun wegweisend für die Rechtsprechung anderer schwedischer Gerichte sein.

Im vorliegenden Fall sah es das Gericht als erwiesen an, daß der Mann sexuelle Handlungen durchgeführt habe, ohne daß die Frau freiwillig daran teilgenommen habe. Am Urteil ändere auch die Tatsache nichts, daß sich die beiden darüber einig gewesen seien, im selben Bett zu liegen, und daß sie nur noch Unterwäsche angehabt hätten. Der Mann habe zwar nicht vorsätzlich, dafür aber grob fahrlässig gehandelt.

Die schwedische Regierung hatte das neue Gesetz nach der #MeToo-Debatte 2017 vorangetrieben. (mü)

 

Bildquelle: Pixabay

 

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