Wo kein Wille, da kein Weg: Abschiebungen nach Griechenland scheitern an Behördenwillkür

1. April 2019
Wo kein Wille, da kein Weg: Abschiebungen nach Griechenland scheitern an Behördenwillkür
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Athen/Berlin. Von den 7.079 deutschen Anfragen nach Rückübernahme von Asylanten gemäß des Dublin-Systems wurden fast alle von Griechenland zurückgewiesen. Nur in 183 Fällen garantierte die griechische Regierung eine menschenwürdige Unterbringung sowie ein faires Asylverfahren – Voraussetzungen für die Überstellung. Das sind 97 Prozent aller Gesuche, die unter anderem wegen anderer „fehlender Unterbringungsmöglichkeiten in Griechenland sowie fehlender Nachweise für die tatsächliche Einreise in Griechenland mit griechischem Visum oder hinsichtlich des Reiseweges und Aufenthalts seit Ausreise aus Griechenland“ scheiterten.

Dies antwortete die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion. Tatsächlich nach Griechenland überstellt wurden nur sechs der 183 möglichen Asylbewerber. Die Begründung lautet, daß Betroffene gegen ihre Abschiebung geklagt beziehungsweise sich ihr entzogen hätten. Insgesamt gelang also nur 0,1 Prozent der Abschiebungen.

Das sind nur unmerklich mehr, als in den letzten sechs Jahren, in denen die Bundesregierung sich wegen „menschenrechtlicher Bedenken“ weigerte, in das EU-Land abzuschieben. Insgesamt wurden 2018 54.910 Überstellungsersuche nach dem Dublin-Verfahren angefragt, in 37.738 Fällen stimmten die angefragten Länder zu, in 9.209 Fällen wurden die Abschiebungen tatsächlich durchgeführt. Knapp ein Drittel der Gesuche (17.286) wurde an Italien gestellt, das wiederum 16.116 zustimmte. Schlußendlich wurden jedoch nur 2.848 Personen überstellt. Insgesamt ist seit 2015 jede zweite Abschiebung gescheitert. (tw)

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