Tauziehen um „Rechtsstaatsverfahren“ gegen Ungarn: Österreich läßt Abstimmung am Mittwoch überprüfen

17. September 2018
Tauziehen um „Rechtsstaatsverfahren“ gegen Ungarn: Österreich läßt Abstimmung am Mittwoch überprüfen
International
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Foto: Symbolbild

Wien. Das vom EU-Parlament in der vergangenen Woche mit der Mehrheit der Altparteien beschlossene „Rechtsstaatsverfahren“ gegen Ungarn hat ein Nachspiel. Aus Budapest wird jetzt der Verdacht geäußert, daß die notwendige Zweidrittel-Mehrheit bei dem Votum in Wahrheit gar nicht erreicht worden ist.

Auch bei der österreichischen FPÖ gibt es diese Zweifel. Vizekanzler Strache erteilte deshalb jetzt Außenministerin Kneissl den Auftrag, sie solle den juristischen Dienst des Europäischen Rates – der Vertretung der 28 EU-Mitgliedsstaaten – ersuchen, die Rechtmäßigkeit des Verfahrens zu überprüfen.

Auch wenn sich die Wiener Regierung damit bei den meisten übrigen EU-Ländern kaum Freunde machen dürfte, steht es dem derzeitigen EU-Ratsvorsitz Österreich zu, eine solche Prüfung zu veranlassen.

448 EU-Abgeordnete hatten am Mittwoch in Straßburg für die Einleitung eines „Rechtsstaatsverfahrens“ gegen Ungarn gestimmt. 197 Parlamentarier votierten dagegen, 48 enthielten sich. Weil die Enthaltungen nicht eingerechnet wurden, war die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht. Hiergegen argumentiert die ungarische Regierung, bei den – extrem seltenen – Voten, in denen eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sei, müßten Enthaltungen mitgezählt werden. Das EU-Parlament weist dies zurück.

Formal sind sind nun die EU-Mitgliedstaaten am Zug. 22 von ihnen müssen zustimmen, damit das „Rechtsstaatsverfahren“ gegen Ungarn tatsächlich beginnen kann. Das ist allerdings alles andere als sicher, so daß sich Brüssel – unerachtet der juristischen Prüfung, die die österreichische Regierung nun angestoßen hat – noch immer eine schallende Ohrfeige einfangen kann. (mü)

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