Handschlag verweigert: Lausanne stoppt Einbürgerung eines muslimischen Ehepaares

18. August 2018
Handschlag verweigert: Lausanne stoppt Einbürgerung eines muslimischen Ehepaares
International
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Foto: Symbolbild

Lausanne. Integration ist keine Einbahnstraße. Diese Erfahrung mußte jetzt ein muslimisches Ehepaar im schweizerischen Lausanne machen. Die eidgenössischen Behörden verweigerten dieser Tage die Einbürgerung, weil die Eheleute den Handschlag mit Menschen des anderen Geschlechts aus religiösen Gründen prinzipiell ablehnen. Die Antragsteller hätten damit mangelnden Respekt für die Gleichberechtigung der Geschlechter demonstriert, sagte der Bürgermeister von Lausanne, Gregoire Junod, zur Begründung.

Die Einbürgerungskommission sei nach einem Gespräch mit dem Ehepaar zu dem Schluß gekommen, daß es nicht ausreichend integrierbar sei. Die Eheleute hätten ausgesagt, daß sie „nicht die Hand von Angehörigen des anderen Geschlechts schütteln“ wollten, sagte Junod. Bei der Befragung durch die dreiköpfige Kommission hätten sie zudem „große Probleme damit gehabt, Fragen zu beantworten, die von einem Mitglied des anderen Geschlechts gestellt wurden“.

Zwar gelte in der Schweiz die Religionsfreiheit, sagte Junod. Die Ausübung des Glaubens dürfe aber nicht „außerhalb des Rechts“ erfolgen. Der Vizebürgermeister von Lausanne, Pierre-Antoine Hildbrand, der der Kommission angehörte, zeigte sich „sehr zufrieden“ mit der Ablehnung des Einbürgerungsantrags. „Die Verfassung und die Gleichberechtigung von Mann und Frau haben einen höheren Wert als religiöse Intoleranz.“

Aus welchem Land das Ehepaar stammt, wurde nicht mitgeteilt. Das Ehepaar hat nun 30 Tage Zeit, Berufung gegen die Entscheidung der Stadt Lausanne einzulegen. (mü)

6 Kommentare

  1. […] Lausanne stoppt Einbürgerung eines muslimischen Ehepaares […]

  2. CarpeDiem2018 sagt:

    Die Bürger sind nie gefragt worden und werden seit langem „hinter die Fichte“ geführt…
    „Im Namen des Volkes“ heisst eben so tun als ob…
    man dieses Volk sei oder dazu gehören würde.
    Es sind definitiv nicht „Menschen unseres Volkes“ sondern nur solche die unter einem Hut sich als solche ausgeben!

  3. Eidgenosse sagt:

    Das ist sicher eine gute Nachricht aus unserem Land – aber halt – das ist nicht die entscheidende Instanz. Die „Rechtsmittel“ gehen zur Not bis zum Bundesgericht, was die höchste Instanz in der Schweiz ist und womöglich an den EuGH, der zwar theoretisch nichts zu entscheiden hat hier, aber dennoch stets seine Ansichten durchsetzt – auch hier in der Schweiz. Warten wir also ab was die Gerichte entscheiden. Das Bundesgericht hat sich in unzähligen Urteilen über die Gewählten und die Verfassung der Schweiz hinweggesetzt.

  4. Lore sagt:

    Sehr gute Entscheidung der Schweiz,zur Nachahmung empfohlen,aber das werden wir in Deutschland nicht erleben,hier wird der Pass nachgeworfen.

  5. Akizur sagt:

    Warum bleiben diese nichtintegrierbaren religös Vernagelten denn nicht in ihren rückständigen Länderen? Die wollen wohl das Geld aus der Hand der dummen Europäer jedoch nicht die Hand schütteln, die ihnen das nichtverdiente Geld aushändigt.
    Hoffentlich gibt es noch mehr solcher Entscheidungen.

  6. Bernd Sydow sagt:

    Natürlich gilt in der Schweiz – ebenso wie in Deutschland und Österreich und weiteren europäischen Rechtsstaaten – Religionsfreiheit. Aber die Frage ist doch, was das eigenartige und zivilisationsfremde Verhalten dieses muslimischen Ehepaares mit Religion zu tun hat.

    Immer wieder stelle ich fest, daß in solchen und ähnlichen Fällen kulturelle Tradition mit Religion verwechselt wird. Und nicht selten ist das nicht einmal kulturelle Tradition, sondern eine latente Verachtung des westlichen Lebensstils.

    Solche Leute einzubürgern, wäre eine große Dummheit!

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