Bayern: Verwaltungsgerichtshof ordnet Röntgenuntersuchungen zur Altersbestimmung von Asylanten an

21. September 2017
Bayern: Verwaltungsgerichtshof ordnet Röntgenuntersuchungen zur Altersbestimmung von Asylanten an
National
1
Foto: Symbolbild

München. Es gibt nur wenige Möglichkeiten das wirkliche Alter minderjähriger Asylbewerber, die ohne Eltern oder Ausweispapiere einreisen, festzustellen. Eine davon ist eine Röntgenuntersuchung der Handwurzelknochen. Diese Methode wurde wegen der medizinisch nicht notwendigen Strahlenbelastung von einigen Jugendämtern abgelehnt. Oftmals werden sich auf die Angaben der Asylbewerber verlassen, auch wenn es zahlreiche Fälle von Erwachsenen gab, die sich wegen der erhöhten Schutzmöglichkeit und Leistungen als Minderjährige ausgaben.

Einer der bekannteren Fälle ist sicherlich Hussein K., der Mörder von Maria L., der sich als minderjährig ausgab, aber in Wirklichkeit 22 Jahre alt war. Dieser hatte im Prozeß zugegeben, sich als 16Jähriger ausgegeben zu haben, „um eine bessere Unterbringung zu bekommen und in die Schule gehen zu können“.

Nun muß nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) das Amt in München seine Verwaltungspraxis ändern. Grund der Entscheidung war eine Somalierin, die vom Jugendamt ohne Untersuchung als volljährig eingeschätzt wurde und die wegen des fehlenden Anspruchs auf Jugendhilfe gegen diese Entscheidung geklagt hatte. Dabei war die Münchener Behörde nicht die einzige, die entsprechende Untersuchungen verweigert hat, obwohl diese auch im Gesetz für Zweifelsfälle festgeschrieben steht. Somit könnte das Urteil auch bundesweite Auswirkungen haben. (tw)

Ein Kommentar

  1. Teri sagt:

    Na ja, die sog. „Flüchtlinge“ haben auf ihr Smartphone besser aufgepasst, als auf ihre Reisepässe 😉

    Wenn man sie schon nicht wegen illergaler Einreise verhaftet (außerhalb von DE/EU üblich), müsste man mindestens Betrug verhindern können und wegen Betrugsverdacht eigentlich die ganze Palette der Möglichkeiten ausschöpfen, um festzustellen, mit wem man es zu tun hat, d. h.

    – Fingeabdrücke nehmen(bei Wahlen in Afrika übliche Identifizierung)und
    – Biometrische Bilder (die deutsche Bürger bei Reisepassantrag liefern müssen!),
    damit die nicht mehrfach kassieren (Amri gleich 14mal!/ Echte Fachkräfte brauchen schon Abteilungleiterposten für so ein Einkommen…)

    – DNA-Probe (wg. Tätersuche nach Vergewaltigung /sonst. Verbrechen)
    – Rötngenuntersuchung (Lunge wg.Tuberkulose / Hände wg. Alterbestimmung)
    – mitgeführes Vermögen zur Kostendeckung einziehen (wie DK)etc.

    Werden Falsch-Angaben / Mahrfachregistrierung etc. festgestellt – sofort in Abschiebehaft (und zwar mit Stockbetten und ohne Fernseher und Mobiltelefon) und zurück in ihre Heimat befördern.

    Das würde sich auch sehr schnell herumsprechen und vielleicht würden manche auch ihre Pässe wieder finden…

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.