Tripolis warnt NGOs: Nicht mehr ohne besondere Erlaubnis an die libysche Küste

14. August 2017
Tripolis warnt NGOs: Nicht mehr ohne besondere Erlaubnis an die libysche Küste
International
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Foto: Symbolbild

Tripolis. Libyen bleibt offenbar bei seiner härteren Gangart gegenüber illegalen „Flüchtlingen“, Schleppern und ihren Unterstützern. Jetzt erklärte die libysche Marineführung,  ausländische Schiffe dürften die Küste des Landes nicht mehr ohne spezielle Erlaubnis der Behörden anfahren. Dies gelte für eine „Such- und Rettungszone” für Flüchtlinge rund um die Küste. Wie weit sich diese Zone erstreckt, war zunächst unklar.

Ein Sprecher der libyschen Marine sagte in Tripolis, dies sei „eine klare Botschaft an alle, die die libysche Souveränität mißachten und keinen Respekt für die Küstenwache und Marine haben”. Die neue Vorschrift gelte ausdrücklich auch „für Nichtregierungs-Organisationen, die vorgeblich illegale Einwanderer retten und humanitäre Aktionen durchführen wollen”.

Die NGOs stehen seit geraumer Zeit im Kreuzfeuer der Kritik, weil sie seit langem als eine Art Rufdienst für Illegale fungieren und dabei auch mit Schlepperbanden zusammenarbeiten. (mü)

Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    Bisher ließ die libysche Regierung die kriminellen Schlepperbanden, die den „Flüchtlingen“ aus Schwarzafrika die Boote für die Überfahrt nach Italien zur Verfügung stellen, unbehelligt in ihrem Land agieren (denkbarerweise wurden ihre Behörden von der Schleppermafia „geschmiert“).

    Nun auf einmal betreibt die libysche Marineführung eine „härtere Gangart“ gegen das Schlepperunwesen und die Massen von Illegalen. Und wie sieht diese aus? Ausländische Schiffe – gemeint sind wohl vornehmlich NGO-Schiffe – dürfen die „Such- und Rettungszone“, die mit der hoheitlichen 12-Meilen-Zone identisch sein dürfte, ohne behördliche Genehmigung nicht mehr befahren. Und was ist, wenn die „Flüchtlings“boote internationale Gewässer erreichen? Dort gilt das internationale Seerecht: Die libyschen Marineschiffe haben – soweit mir bekannt – keine Handlungsbefugnis, außer im Kriegsfall oder sie werden angegriffen, und die NGO-Schiffe können frei verkehren.

    Somit bleibt das Problem der illegalen Einwanderung aus Afrika weiterhin weitgehend an Italien hängen. Bleibt noch die Frage, wie viele Millionen Euro die libysche Regierung für ihre „härtere Gangart“ von der EU kassiert hat.

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