Neues Gesinnungsstrafrecht in Österreich: Künftig zwei Jahre Haft für „staatsfeindliche Bewegungen“?

28. März 2017
Neues Gesinnungsstrafrecht in Österreich: Künftig zwei Jahre Haft für „staatsfeindliche Bewegungen“?
National
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Foto: Symbolbild

Wien. Wenn es nach dem österreichischen Justizminister Brandstetter (ÖVP) geht, dann befindet sich die Alpenrepublik womöglich bald auf rechtsstaatlich abschüssigem Terrain. Der Minister möchte nämlich einen eigenen Straftatbestand für die Bildung einer „staatsfeindlichen Bewegung“ schaffen – und dafür Strafen in Höhe von bis zu zwei Jahren Haft verhängen.

Wie aus dem Justizministerium in Wien zu hören ist, soll sich der neue Straftatbestand gegen „Staatsverweigerer“ wie etwa die bundesdeutschen „Reichsbürger“ richten.

Zur Begründung, warum das neue Gesetz her soll, heißt es aus Regierungskreisen, seit Mitte 2014 träten in Österreich vermehrt Bewegungen auf, die die Hoheitsrechte der Republik in Frage stellten. Es gebe derzeit geschätzte 1.200 Aktivisten, teilte dazu Innenminister Sobotka laut der Presseagentur APA mit. Man habe „das Thema lange nicht ernstgenommen“.

Der Vorschlag zum neuen Gesetz, wie ihn die Tageszeitung „Der Standard“ publik machte, lautet: „Wer eine Bewegung gründet oder sich in einer solchen führend betätigt, die darauf ausgerichtet ist, die Hoheitsrechte der Republik Österreich, der Bundesländer oder der Gemeinden und ihrer Organe nicht anzuerkennen oder sich solche Hoheitsbefugnisse selbst anzumaßen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“

Das Blatt weist auch darauf hin, daß mit dem neuen Gesetz für eine strafrechtliche Verfolgung nur „ein geringerer Organisationsgrad der handelnden Personen notwendig [wäre]. Es müßten weder gemeinsame Strukturen vorhanden sein noch Kundgebungen oder Ähnliches abgehalten werden. Es reicht, wenn zumindest zehn Menschen die gleiche staatsablehnende Haltung teilen.“

Noch ist der Widerstand gegen das geplante Gesetz groß – zu recht warnen Juristen und andere kritische Stimmen davor, daß es sich um einen reinen Gesinnungsparagraphen handeln würde, mit dem letztlich jede Kritik an staatlichem und behördlichem Handeln kriminalisiert werden könnte. (mü)

Bildquelle: Flickr/Metropolico.org/CC-BY-SA-2.0

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