Europäischer Gerichtshof: EU-Richter erschweren Ausweisung straffällig gewordener Ausländer

13. September 2016
Europäischer Gerichtshof: EU-Richter erschweren Ausweisung straffällig gewordener Ausländer
International
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Foto: Symbolbild

Luxemburg. In zwei nun veröffentlichten Entscheidungen (Az. C-165/14 und C-304/149) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) haben die EU-Richter die Ausweisung vorbestrafter Ausländer deutlich erschwert. Grundsätzlich – so das Gericht – dürfen straffällig gewordene Ausländer, die als Sorgeberechtigte allein ein Kind mit EU-Paß betreuen, überhaupt nicht aus der EU ausgewiesen werden. Die Ausweisung ist nur dann zulässig, wenn die Verhältnismäßigkeit gegeben wäre und vom vorbestraften Ausländer „eine erhebliche Gefahr“ ausgehen würde.

In den konkreten Fällen ging es um allein sorgeberechtigte Elternteile, die keine Staatsbürgerschaft einen EU-Landes besitzen, ihre Kinder aber schon. Die Auslegung des Gerichts setzt die Kindesrechte über eine potentielle Ausweisung. Das Recht, sich in der EU aufzuhalten, wäre beschnitten, wenn das Kind eines auszuweisenden Ausländers dadurch ebenfalls die EU verlassen müsse.

„Die Richter ziehen deshalb hohe Hürden für ein Vorgehen gegen Eltern. So müsse deren Verhalten eine ‚tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr‘ für die Gesellschaft des Aufnahmestaates darstellen; Vorstrafen allein genügten nicht. Zudem müsse das Grundinteresse der Gesellschaft gegen jenes des Kindes abgewogen werden. Dabei seien Kriterien wie Aufenthaltsdauer, Alter, Gesundheitszustand oder Integration zu berücksichtigen“, faßt „Spiegel Online“ den Grundtenor der Urteilsbegründung zusammen. (sp)

 

Bildquelle: Wikimedia/Cédric Puisney/CC BY 2.0

7 Kommentare

  1. Nostradamus jun. sagt:

    Nix ist fast um.
    Wir können sie nicht uwingen, die Wahrheit zu sagen.
    Wir können sie aber zwingen, immer unverschämter zu lügen.

    Lügen haben kurze Beine,
    Siehe Maasmännchen.
    Ein Schrebergärtner des Intellekts.

  2. Birgitta Cronstedt sagt:

    Freimaurerisches „Völkerrecht“ ist oft Völkermörderrecht, zumindest kulturell. Völker, die als solche überleben wollen, dürfen es nicht anerkennen. Volksabstimmungen hat es dazu ohnehin nie gegeben.

  3. Frank Deutschpatriot sagt:

    Oh mein Gott………… wann wacht Ihr endlich auf, meine lieben und hoch geschätzten Landsleute? Die Zeit dafür ist übrigens fast um.

  4. Pi$$lam sagt:

    Auch dieses linke und nichtsnutzige EU-Kroppzeug kommt weg.
    Weit weg.

  5. Deiners sagt:

    Das würde ja dann in Fortfolge bedeuten, daß auch eine Haftstrafe nicht in Betracht kommt, da das Kind ja dann in ein Heim käme.

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