Wieder Schlappe für Söder: Gericht kassiert 2G in Bekleidungsgeschäften

2. Januar 2022
Wieder Schlappe für Söder: Gericht kassiert 2G in Bekleidungsgeschäften
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München/Regensburg. Corona-Scharfmacher Söder ist wieder einmal über das Ziel hinausgeschossen. Jetzt kippte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die auf Söders Initiative in Kraft gesetzte Vorschrift, wonach auch in Bekleidungsgeschäften im Freistaat nur noch „2G“ erlaubt ist – Zutritt haben nur noch Geimpfte und Genesene.

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Das Gericht sah es anders: Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen demnach genauso wie Buchhandlungen oder Blumenläden der „Deckung des täglichen Bedarfs“ und unterliegen somit nicht der 2G-Regel. Der Beschluß ist rechtskräftig.

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Bekleidungsgeschäfte werden in der Söder-Verordnung nicht als Ausnahme aufgeführt. Nach dem nunmehrigen Urteil der Richter sind aber auch sie von der 2G-Regel ausgenommen, „weil deren Bedeutung für die Allgemeinheit nicht hinter die von Schuhen, Büchern, Schnittblumen oder Gartengeräten zurücktrete und der Bedarf an Kleidung täglich eintreten könne“.

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Die Inhaberin eines Bekleidungsgeschäfts aus Regensburg hatte einen Eilantrag gestellt. Ihr Laden diene nach Gerichtsbeschluß der Deckung des „täglichen Bedarfs“. Vor Weihnachten hatten die Richter schon klargestellt, daß auch Spielzeugläden von der 2G-Regel ausgenommen seien. (rk)

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2 Kommentare

  1. thomas schmidt sagt:

    Wann zahlt der Herr Söder Schadensersatz und erhält Strafverfahren wegen Freiheitsentzug in millionenfacher Höhe?

  2. […] Wieder Schlappe für Söder: Gericht kassiert 2G in Bekleidungsgeschäften — zuerst […]

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