Karlsruhe. Ein Sieg für verständliches Deutsch: das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Beschwerde einer 82jährigen gegen das sogenannte „generische Maskulinum“ in Sparkassen-Formularen abgewiesen. Demnach dürfen Unternehmen in ihren Vordrucken weiter auf ausdrücklich weibliche Personenbezeichnungen verzichten.
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Die Saarländerin hatte gegen ihre Sparkasse geklagt, weil sie in einem Formular nicht explizit in der weiblichen Form als „Kundin“ angesprochen wurde. Der Bundesgerichtshof urteilte daraufhin 2018, das generische Maskulinum sei im Sprachgebrauch üblich und bedeute keine Geringschätzung gegenüber Frauen. Zudem werde die Form selbst im Grundgesetz verwendet.
Daraufhin wandte sich die Rentnerin an das Bundesverfassungsgericht, das sie nun ebenfalls abwies. (rk)
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