Anhaltendes Verwirrspiel um Nord-Stream-Sprengung: Anklage gegen Ukrainer

5. Juli 2026
Anhaltendes Verwirrspiel um Nord-Stream-Sprengung: Anklage gegen Ukrainer
International
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Foto: Symbolbild

Hamburg/Kiew. Während internationale Experten wie der US-Investigativjournalist Seymour Hersh nach wie vor nichts von der „Ukraine-These“ im Fall der gesprengten Nord Stream-Pipelines halten, sind die deutschen Behörden offenbar wild entschlossen, am Verwirrspiel festzuhalten: die Bundesanwaltschaft hat jetzt gegen den Ukrainer Sergei K. Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg erhoben.

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Dem 50jährigen wird vorgeworfen, im September 2022 eine siebenköpfige Crew angeführt zu haben, die drei der vier Nord Stream-Stränge sprengte. Die Anklage lautet auf Kriegsverbrechen nach dem Völkerstrafgesetzbuch, Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Zerstörung von Bauwerken nach deutschem Strafgesetzbuch.

Sergei K. war zum Tatzeitpunkt am 26. September 2022 Angehöriger der ukrainischen Armee und zuvor für den Geheimdienst SBU tätig. Seit seiner Auslieferung aus Italien im November vergangenen Jahres sitzt er in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof hatte eine Haftbeschwerde abgewiesen.

Weitere Mitglieder der sogenannten „Andromeda“-Crew sind auf freiem Fuß. Der in Polen festgenommene Wladimir Z. wurde von einem polnischen Gericht freigelassen und mit polnischer Hilfe offenbar von ukrainischen Diplomaten außer Landes gebracht.

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Fachleute halten nicht viel von der „Andromeda“-These. Zwar mietete die ukrainische Gruppe tatsächlich die Yacht „Andromeda“ und fuhr damit in die Ostsee. An Bord sollen sogar Sprengstoffspuren gefunden worden sein. Skeptiker halten dies jedoch für eine Tarnung. Die eigentliche Sprengung, machen sie geltend, hätte ein weitaus höheres Maß an Professionalität und Aufwand verlangt, als im Zusammenhang mit der Mietjacht „Andromeda“ möglich gewesen wäre. Als Hauptverdächtige werden vielmehr je nach Variante das britische, das US-amerikanische oder das norwegische Militär unter Beteiligung westlicher Geheimdienste gehandelt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht muß nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Sergei K. hat sich bislang nicht zur Sache geäußert. Ein Problem hat die Bundesregierung, die bekanntlich seit Jahren hartnäckig zur Nord Stream-Sprengung schweigt, aber schon jetzt: sollte Sergej K. tatsächlich wegen des Anschlags belangt oder verurteilt werden, wird sie die Augen nicht länger davor verschließen können, daß ausgerechnet der ukrainische Verbündete, der seit Jahren Milliarden an deutschen Hilfsgeldern kassiert, die deutsche Energieversorgung sabotierte und deutsche Energieinfrastruktur sprengte. Irgendwann wird sie ihr Schweigen brechen – und Konsequenzen ziehen müssen. (mü)

Bildquelle: Pixabay/gemeinfrei

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