Berlin. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat Uwe Bolls „Citizen Vigilante“ keine Altersfreigabe erteilt. Die Einstufung „Nicht freigegeben“ bedeutet in der Praxis: kein Kinostart, kein Streaming, kein regulärer Handel in Deutschland. Rechtlich dürfen Erwachsene den Film nur auf eigene Verantwortung sehen – verboten ist er natürlich nicht.
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Die FSK kalkulierte offenbar, mit dieser vergleichsweise milden Form der Zensur nicht selbst als Zensor dazustehen, zugleich aber dieselbe Wirkung wie bei einer Indizierung zu erzielen, weil viele Nutzer den anrüchigen Streifen meiden würden. Der Schuß ging grandios nach hinten los, ganz nach dem Motto: verbotene Früchte schmecken am besten. Nun steht der Vorwurf der Zensur im Raum, und genau dies macht den Film in diesen Tagen zum Sommerhit. Staatlich geförderte Produktionen können von solchen Quoten nur träumen.
Die Zahlen belegen den Bumerang-Effekt: auf Elon Musks Plattform X war „Citizen Vigilante“ 48 Stunden lang freigeschaltet und erzielte dort über 20 Millionen Aufrufe. Bei Streamingdiensten wie Apple und Amazon verzeichnete er in Nordamerika rund 600.000 Abrufe. Zehn Millionen Mal wurde er von X-Nutzern ohne Erlaubnis weiterverlinkt. Die FSK dürfte Boll diesen Triumph kaum gewünscht haben. Sie hat sich herzhaft ins Knie geschossen. (rk)
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