Im Zweifel für Ausländer: Berliner Gericht wertet Polizeikontrolle als rassistisch

21. Juni 2026
Im Zweifel für Ausländer: Berliner Gericht wertet Polizeikontrolle als rassistisch
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat dem Land Berlin wegen eines Verstoßes gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) eine Entschädigungszahlung auferlegt. Ein schwarzer Mann erhält demzufolge 500 Euro, weil eine Polizeikontrolle und die anschließende Datenabfrage nach Auffassung des Gerichts „rassistisch“ motiviert waren.

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Hintergrund des Falles ist ein Einsatz im Januar 2023 in der Revaler Straße in Berlin-Friedrichshain. Polizeibeamte beobachteten dort einen mutmaßlichen Drogenhandel. Als sie die Beteiligten kontrollieren wollten, flüchtete einer der Verdächtigen. Zurück blieb ein Mikroreagenzglas mit einer verdächtigen Substanz. Der Flüchtige wurde als schwarzer Mann mit dunkler Kapuzenjacke und Rastalocken beschrieben.

Wenig später trafen die Beamten in einem Burger-Restaurant auf einen weiteren schwarzen Mann mit dunkler Kapuzenjacke. Anders als der Gesuchte trug er jedoch kurze lockigen Haare. Obwohl er die Polizisten wiederholt auf diesen Unterschied hinwies, verlangten sie seinen Ausweis und führten eine Datenabfrage durch.

Das Gericht stützte seine Entscheidung auf einen Vergleich: wäre nach einem weißen Mann mit blonden geflochtenen Haaren gesucht worden, hätten Beamte dann einen weißhäutigen Mann mit kurzen blonden Haaren in gleicher Weise überprüft? Die Richterin verneinte dies und gelangte zu dem Schluß, daß für die Polizisten die Hautfarbe das ausschlaggebende Merkmal gewesen sei. Die abweichende Frisur hätte den Kläger eindeutig von der Beschreibung unterschieden. Deshalb hätten die Beamten der Hautfarbe ein „dominierendes Gewicht“ eingeräumt.

Grundlage des Urteils ist das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz. Es erleichtert Klägern die Beweisführung erheblich. Bereits Indizien genügen, damit der Staat nachweisen muß, daß keine Diskriminierung vorlag. Diesen Nachweis konnte das Land Berlin im vorliegenden Fall nicht erbringen. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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