Die AfD ist nicht das Problem: Investoren fürchten Berliner Enteignungspläne

19. Juni 2026
Die AfD ist nicht das Problem: Investoren fürchten Berliner Enteignungspläne
National
0
Foto: Symbolbild

Berlin. Die Merz-Regierung hat sich mit ihrem „Brandmauer“-Dogma einen regelrechten Exorzismus gegen die AfD verordnet. Doch damit steht sie im Lande immer mehr allein. Nicht nur die Zustimmungswerte zur AfD erklimmen immer neue Rekordmarken – in Wirtschaftskreisen hält man die Politik der Bundesregierung längst für viel schädlicher als die übelbeleumdete AfD.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Jetzt muß selbst der Investitionsbeauftragte der Bundesregierung Farbe bekennen – nach seiner Erfahrung sorgt nicht etwa der Aufstieg der AfD in den mitteldeutschen Bundesländern für die größte Nervosität unter internationalen Geldgebern. Weitaus stärker beschäftigten Investoren die politischen Signale aus Berlin. Im Mittelpunkt stehe die Debatte über mögliche Eingriffe in das Eigentumsrecht, erklärte Martin Blessing gegenüber dem „Handelsblatt“.

Der frühere Vorstandschef der Commerzbank ist persönlicher Investitionsbeauftragter von Bundeskanzler Friedrich Merz und soll ausländische Unternehmen für den Standort Deutschland gewinnen. Nach seinen Erfahrungen reagieren Kapitalgeber „deutlich sensibler als auf die hohen Umfragewerte der AfD … auf Debatten über Eingriffe in Eigentumsrechte, etwa Enteignungsforderungen im Wohnungsmarkt“.

Auslöser dieser Sorge ist der Berliner Wahlkampf. Die Linkspartei will die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen zu einem ihrer Schwerpunkte machen. Nach einem Beschluß des Landesverbandes soll eine künftige Regierungskoalition mit linker Beteiligung in der ersten Hälfte der Legislaturperiode ein Vergesellschaftungs- und Trägergesetz verabschieden. Grundlage wäre der Entwurf der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Rechtlich stützt sich das Vorhaben auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der unter bestimmten Voraussetzungen die Überführung von Grund und Boden sowie anderer Produktionsmittel in Gemeineigentum ermöglicht. Im März verabschiedete das Berliner Abgeordnetenhaus bereits ein Vergesellschaftungsrahmengesetz. Konkrete Enteignungen erlaubt es noch nicht, schafft jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen für spätere Schritte.

Die Berlin-Wahl ist für den 20. September angesetzt. Am selben Tag entscheidet auch Mecklenburg-Vorpommern über einen neuen Landtag. Sachsen-Anhalt, wo sich die AfD derzeit gute Chancen auf einen Wahlsieg und womöglich den ersten  „blauen“ Ministerpräsidenten ausrechnet, wählt bereits am 6. September. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert