Angebliches Potsdamer „Geheimtreffen“: Viel Wirbel um nichts

13. Juni 2026
Angebliches Potsdamer „Geheimtreffen“: Viel Wirbel um nichts
International
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Foto: Symbolbild

Potsdam. Mehr als zwei Jahre lang prüften Staatsanwaltschaft und Generalbundesanwalt die Vorgänge rund um das angebliche Potsdamer „Geheimtreffen“ vom November 2023, auf dem unter der Ägide des österreichischen Identitären-Vordenkers Martin Sellners über die Massenabschiebung von Ausländern gesprochen worden sein soll. Nun steht fest: alle Vorwürfe entpuppten sich als Sturm im Wasserglas. Die Ermittlungen ergaben keinen strafrechtlich relevanten Anfangsverdacht. Die Vorprüfung wurde Ende März abgeschlossen.

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Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Potsdam erklärte, man habe „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten“ feststellen können. Auch die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gelangte zum selben Ergebnis.

Damit verliert der bundesweit breitgetretene Vorwurf seine Grundlage. Maßgeblicher Auslöser war eine Veröffentlichung der Denunziantenplattform „Correctiv“ unter der reißerischen Überschrift „Geheimplan gegen Deutschland“. Dort hieß es im Vorspann: „Hochrangige AfD-Politiker, Neonazis und finanzstarke Unternehmer kamen im November in einem Hotel bei Potsdam zusammen. Sie planten nichts Geringeres als die Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland.“

Der Bericht löste bundesweit Demonstrationen aus und führte zu einem Klima der allgemeinen Hetze gegen die AfD. Die Ermittlungsbehörden prüften unter anderem den Verdacht der Volksverhetzung. Der Generalbundesanwalt untersuchte darüber hinaus mögliche Staatsschutzdelikte wie Hochverrat, die Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens sowie die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Bereits Anfang 2024 war der Vorgang nach Karlsruhe abgegeben worden. Im Juli 2025 kehrte er nach Abschluß der Prüfung nach Potsdam zurück.

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Abgeschlossen ist der Fall gleichwohl nicht. Im März 2026 untersagte das Landgericht Berlin II „Correctiv“ in einem Verfahren der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy mehrere Aussagen. Verboten wurden unter anderem Behauptungen über einen angeblichen „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger sowie die Zuschreibung einer „Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; „Correctiv“ hat Berufung eingelegt.

Andere Gerichte kamen zu anderen Bewertungen. Das Landgericht Hamburg stufte ähnliche Formulierungen in Verfahren weiterer Teilnehmer als zulässige journalistische Wertungen ein. Auch diese Entscheidungen sind noch nicht endgültig. (rk)

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