Gendersternchen müssen nicht sein: Behörden-Mitarbeiterin rehabilitiert

11. Juni 2026
Gendersternchen müssen nicht sein: Behörden-Mitarbeiterin rehabilitiert
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Hamburg. Ein kleiner Lichtblick im Dauerstreit um den Gender-Wahn: eine langjährige Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie hat sich jetzt erfolgreich gegen ihre Entlassung zur Wehr gesetzt. Ihr war gekündigt worden, weil sie sich geweigert hatte, ein behördliches Dokument in „geschlechtergerechter“ Sprache umzuformulieren. Jetzt ist die Entlassung vom Tisch. Zudem müssen zwei gegen die Mitarbeiterin verhängte Abmahnungen aus ihrer Personalakte entfernt werden.

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Die Diplomchemikerin arbeitete seit 2012 für die Bundesbehörde. Zum Konflikt war es gekommen, nachdem ihre Vorgesetzten sie angewiesen hatten, eine Strahlenschutzanweisung sprachlich zu überarbeiten und dabei Genderformulierungen zu verwenden. Die Beschäftigte lehnte dies ab. Daraufhin sprach die Behörde zunächst zwei Abmahnungen aus und kündigte ihr später fristlos.

Sowohl das Arbeitsgericht Hamburg als auch in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Hamburg stellten sich auf die Seite der Klägerin. Bereits im Juli des vergangenen Jahres hatte die erste Instanz die Kündigung für unwirksam erklärt. Die Behörde legte daraufhin Rechtsmittel ein, scheiterte jedoch erneut. Im Februar wies das Landesarbeitsgericht die Revision zurück. Eine weitere Überprüfung wurde nicht zugelassen. Da das Bundesamt auf eine Nichtzulassungsbeschwerde verzichtete, sind die Entscheidungen seit Anfang Juni rechtskräftig.

Nach Auffassung der Gerichte bestand keine Verpflichtung der Mitarbeiterin, die betreffende Anweisung im Sinne der Vorgaben ihrer Vorgesetzten sprachlich umzugestalten. Die Richter stellten allerdings zugleich klar, daß Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen durchaus Regelungen zur Verwendung „geschlechtergerechter“ Sprache treffen können.

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Unterstützung erhielt die Klägerin vom Verein Deutsche Sprache, der die Kosten des Rechtsstreits finanzierte. Dessen Vorsitzender Walter Krämer wertet die Entscheidung als Signal: „Es ist ein wichtiges Zeichen für alle, die sich am Arbeitsplatz von Verfechtern der Gendersprache gegängelt fühlen.“

Die öffentlichen Kassen müssen die Gerichts- und Verfahrenskosten in Höhe von rund 18.000 Euro tragen. (rk)

Bild: Pixabay/gemeinfrei

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