Köln. Die Karnevals- und Schwulenhochburg Köln ist für ihre ausgelassene öffentliche Feierkultur bekannt. Aber damit könnte bald Schluß sein, denn linke Moralpädagogen wollen nicht nur den Kölner Jecken an den Kragen. Wenn es nach der Stadtverwaltung geht, sollen Veranstaltungen im öffentlichen Raum künftig nur noch mit verbindlichen „Awareness“- (= „Achtsamkeits“)-Regeln stattfinden dürfen. Nach Plänen der Verwaltung soll bis Ende 2027 ein Schutzkonzept gegen Diskriminierung und sexuelle Übergriffe entstehen. Ohne die neuen Vorgaben könnten Veranstalter künftig keine Genehmigung mehr erhalten.
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Im Gespräch sind Aushänge, Notrufnummern, Schulungen für Mitarbeiter, digitale Meldesysteme (!) sowie zusätzliches Personal für sogenannte „Awareness“-Aufgaben. In der Veranstalterszene wächst nun die Sorge vor neuen Kosten und bürokratischen Hürden. Manche rechnen damit, daß zum Beispiel mobile Beratungsteams oder feste Anlaufstellen zur Pflicht werden könnten.
Die Stadt hält sich zu Details bedeckt. Unklar ist zum Beispiel noch, ab welcher Größe Veranstaltungen betroffen wären und ob die Regeln nur für Straßenfeste oder auch für Parks, Grünanlagen und städtische Gebäude gelten sollen.
Als Vorbild dient das Projekt „Edelgard“, das nach den Übergriffen der Kölner Silvesternacht 2015/2016 gegründet wurde. Die Initiative unterstützt Frauen, Mädchen, nicht zuletzt aber auch „queere“ Menschen, unter anderem mit mobilen Teams im Straßenkarneval. Nach Angaben der Stadt bleibt „Edelgard“ „wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur Kölns“. Das neue Konzept solle bestehende Maßnahmen ergänzen.
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Die Verwaltung verweist zugleich darauf, daß bestehende Genehmigungen bereits den Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes einschlössen. Zusätzliche Awareness-Regeln seien gesetzlich nicht vorgeschrieben und damit eine freiwillige Leistung der Kommune.
Das „Awareness“-Konzept wird aber offenbar zur besseren Kontrolle und aus Gründen der Infiltration des öffentlichen Bewußtseins gebraucht. Laut Stadtverwaltung haben sich Fälle von Diskriminierung im öffentlichen Raum seit 2021 mehr als verdoppelt. Diskriminierungen träten auch zunehmend offen und teilweise strafrechtlich relevant auf. So sei im Bereich der Kölner Staatsanwaltschaft 2024 statistisch jeden zweiten Tag eine „queerfeindliche“ Straftat angezeigt worden. Diese Zahl macht deutlich, worum es tatsächlich geht: um noch mehr Sonderrechte und eine privilegierte Behandlung der LGBT-Minderheit. (rk)
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