Lügen haben kurze Beine: „Correctiv“-Recherche gerät ins Wanken

25. Mai 2026
Lügen haben kurze Beine: „Correctiv“-Recherche gerät ins Wanken
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Potsdam. Der Bericht der linken Recherche- und Denunziantenplattform „Correctiv“ über ein Treffen rechter Akteure in Potsdam („Geheimtreffen“) löste Anfang 2024 eine Protestwelle aus wie kaum ein anderer Medienbeitrag der vergangenen Jahre. In Kassel versammelten sich am 20. Januar rund 15.000 Menschen. Auch bundesweit gingen über Wochen hinweg Millionen von Gutmenschen auf die Straße, um gegen „Rechts“ zu demonstrieren.

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Auslöser war die wenige Tage zuvor veröffentlichte Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“, für die „Correctiv“ später mit dem „Demokratie-Impuls“ der Stadt Kassel ausgezeichnet wurde. Laut dem Bericht hätten AfD-Politiker, rechtskonservative Kreise und der österreichische Identitären-Chef Martin Sellner in Potsdam über die Abschiebung „nicht assimilierter Staatsbürger“ gesprochen.

Brisant wurde der Text vor allem durch die Schlußfolgerung der Autoren. Die Teilnehmer des Potsdamer „Geheimtreffens“, unterstellten sie, hätten einen „Masterplan zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ entwickelt, „also einen Plan, um die Artikel 3, Artikel 16 und Artikel 21 des Grundgesetzes zu unterlaufen“. Kommentatoren in den Mainstream-Medien waren sich nicht zu schade, das Potsdamer Treffen geradezu in die Nähe der berüchtigten Wannsee-Konferenz im Januar 1942 zu rücken.

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Die „Correctiv“-Behauptungen stehen inzwischen massiv unter Druck. Mehrere gewichtige Medien, darunter die „Die Zeit“, die FAZ und die ZDF-Sendung „Markus Lanz“, äußerten Zweifel. Das Landgericht Berlin II erklärte die zentrale Passage Mitte März sogar für rechtswidrig. Die Richter nannten sie „im wesentlichen unwahr“ sowie „unklar, ungenau und unvollständig“. Auch habe Sellner keine Ausweisung deutscher Staatsbürger verlangt. „Correctiv“ darf die Passage bis auf weiteres nicht weiterverbreiten. Das Landgericht Hamburg bewertete die Aussage dagegen als zulässige Meinungsäußerung, sofern sie nicht als Tatsachenbehauptung dargestellt werde. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig – doch die Mär vom angeblichen „Geheimtreffen“ mit seinen menschenverachtenden Plänen ist inzwischen kein Thema mehr. Sie war eine der üblichen Medienlügen und erfüllte insofern ihren Zweck. Denn irgendetwas bleibt bekanntlich immer hängen. (rk)

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