„Chișinău-Erklärung“: 46 Staaten fordern mehr Spielraum bei Abschiebungen

19. Mai 2026
„Chișinău-Erklärung“: 46 Staaten fordern mehr Spielraum bei Abschiebungen
International
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Foto: Symbolbild

Chișinău. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg blockiert immer wieder Abschiebungen Illegaler. Mit seinen Urteilen in Asylfragen ist er wegen seiner Einseitigkeit zugunsten von Migranten längst in Mißkredit geraten. Die Mitgliedstaaten des Europarats wollen das jetzt politisch ändern. Auf ihrem Gipfeltreffen in der moldawischen Hauptstadt Chișinău einigten sie sich dieser Tage auf eine gemeinsame Migrationspolitik, die in einer siebenseitigen „Chișinău-Erklärung“ umrissen wird. Auch Deutschland stimmte zu, obwohl Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) früher vor politischer Einflußnahme auf die Justiz warnte.

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Die Europäische Menschenrechtskonvention soll der Erklärung zufolge formal auch künftig unangetastet bleiben. Auch den Europäischen Gerichtshof selbst stellen die Staaten nicht in Frage. Doch sie streben an, die Konvention neu auszulegen, um mehr Handlungsspielraum zu gewinnen. Im Fokus steht dabei die nationale Sicherheit. So definieren die Punkte 23 und 25 der Erklärung das Abschiebehemmnis „unmenschliche Behandlung“ neu – als „schwerwiegendste Formen“ von Mißhandlung. Ein marodes Gesundheitssystem im Zielland soll demnach künftig nur noch unter „sehr außergewöhnlichen Umständen“ einen Abschiebestopp rechtfertigen.

Noch deutlicher wird Punkt 32: „Nationale Behörden sind grundsätzlich besser als ein internationales Gericht in der Lage, lokale Bedürfnisse und Gegebenheiten zu bewerten.“ Genau an dieser Frage scheitern seit Monaten Abschiebungen von Straftätern nach Syrien – gerade auch in Deutschland. Die Punkte 37 bis 40 erlauben zudem schärfere Reaktionen auf eine sogenannte „Instrumentalisierung“ – wenn „feindlich“ gesinnte Staaten Migranten gezielt an die Grenzen Europas treiben. Flüchtlinge dürfen nach geltendem Recht nicht ohne Asylprüfung zurückgewiesen werden; die Erklärung öffnet hier eine Hintertür: „Das Verhalten der Personen, die an Versuchen eines irregulären Grenzübertritts beteiligt sind, kann bei der Bewertung der Einhaltung bestimmter Verpflichtungen aus der Konvention durch den Staat relevant sein.“

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Während bei der Asyllobby alle Alarmglocken schrillen, gelangt der Asylrechtsexperte Daniel Thym von der Universität Konstanz zu einer differenzierteren Einschätzung. Er sieht zwei Lesarten der „Chișinău-Erklärung“. Die skeptische: Juristen hätten den politischen Änderungswillen der Staaten ausgebremst. „Es bleibt die harte Sprache, aber auf substantielle Änderungen wird verzichtet.“ Die zweite Lesart: „Entscheidend ist nicht so sehr das Kleingedruckte, sondern die Nachricht an den Gerichtshof und die nationalen Gerichte: die dynamische Auslegung muß ein Ende haben und Staateninteressen künftig stärker gewichtet werden.“ Die mehrfache Betonung der Rechtsprechung hält Thym für einen rhetorischen Trick, „um die Zustimmung aller Regierungen – und der deutschen SPD – zu erhalten, die eine offene Herausforderung des Gerichtshofs nicht mitgetragen hätten. Im Kern wollen die Staaten eine Trendumkehr und sagen dies zwischen den Zeilen auch.“

Wie sich das auf Deutschland auswirkt, hängt nun von den nationalen Gerichten ab – und vom Bundesverfassungsgericht, das aus dem Grundgesetz oft weitergehende Verpflichtungen beim Schutz Illegaler ableitet als Straßburg. (mü)

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