Es ist schon ein relativ dreister Loyalitätsbruch, den sich die Schweiz gegenüber ihren Bürgern da leistet: seit Februar 2026 erhalten rund 60 Auslandschweizer, die in Rußland und Weißrußland leben, keine Rente mehr von der eidgenössischen Alters- und Hinterlassenversicherung (AHV; die gesetzliche Rentenversicherung in der Schweiz). Das geschieht nach Informationen des unabhängigen Portals „Infosperber“ ohne jede gesetzliche Grundlage, ohne Alternativen – und auch ohne eine Entschuldigung bei den Betroffenen.
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Betroffen ist unter anderem Hans Rudolf Knecht, 76, der seit zehn Jahren in Minsk lebt. Auf seine lebenslang einbezahlte Rente wartet er jetzt vergeblich. Er fragt sich: „Haben die noch alle Tassen im Schrank?“ Auslöser des Zahlungsstopps ist offenbar das 20. EU-Sanktionspaket gegen Rußland vom 1. Februar 2026. Die Zentrale AHV-Ausgleichsstelle (ZAS) bestätigt, daß Postfinance die Überweisungen nach Rußland und Weißrußland kurzerhand eingestellt hat.
Eine E-Mail der ZAS an die Betroffenen macht die Lage deutlich: „Trotz unserer Bemühungen haben wir bislang keine andere Möglichkeit gefunden, um diese Überweisungen sicherzustellen. Wir sehen uns daher gezwungen, die Zahlung Ihrer Rente ab Februar auszusetzen.“ Eine Überweisung auf Drittkonten ist gesetzlich untersagt.
Die ZAS betont zwar, daß Rentenzahlungen nach Schweizer Recht zulässig sind. Die Banken berücksichtigten aber auch ausländische Sanktionen.
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Die ZAS rät in Einzelfällen zu einem Schweizer Bankkonto oder einem Konto in einem nicht sanktionierten Land. Doch Sanktionsopfer Hans Rudolf Knecht scheiterte damit bereits 2023: Postfinance kündigte sein Konto mit Verweis auf seine „geschäftspolitische Ausrichtung“ (!) – ein unverhohlener Akt des Gesinnungsterrors. Er flog in die Schweiz, um das Konto zu leeren. Eine Bank erlaubte ihm gegen 40 Franken Gebühr pro Monat ein Konto. Doch Überweisungen nach Weißrußland sind von diesem Konto aus nicht möglich. Knecht ist gezwungen, regelmäßig in die Schweiz zu fliegen, um sein Geld abzuheben.
Für seine Frau funktionierten die Überweisungen bis Anfang 2026. Auch sie erhielt nun den Zahlungsstopp. Ihr bot die ZAS zumindest Auszahlungsscheine als Alternative an – mit einer Einschränkung: „Diese müßten jedoch bei uns in Genf abgeholt werden. Wir bitten Sie, sich mindestens 10 Tage im voraus bei uns zu melden.“
Die Schweiz demonstriert mit ihrem Vorgehen einmal mehr, daß sie ihre außenpolitische Neutralität inzwischen weitgehend aufgegeben und sich der fragwürdigen und riskanten Rußlandpolitik der EU und der USA bedingungslos untergeordnet hat. (mü)
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