Brüssel. Szenen wie aus dem Orwell-Staat – demnächst tägliche Realität in der EU: ein Blick aufs Handy oder ins Navi könnte für Autofahrer bald strafbar werden. Eine Verordnung der EU-Kommission zwingt Autohersteller ab Juli dazu, alle neuzugelassenen Pkw, Busse und Lkw ab 3,5 Tonnen mit Kameras auszurüsten, die permanent die Augenbewegungen des Fahrers überwachen. Weicht der Blick zu lange von der Straße ab, ertönt ein Warnton, und ein Symbol leuchtet auf.
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Die bereits 2019 beschlossene Verordnung (EU) 2019/2144 verlangt für neue Fahrzeugtypen ein „hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers“ (ADDW). 2023 legte die Kommission in einem Rechtsakt die technischen Details fest. Demnach wird der Fahrerraum in drei Zonen unterteilt. Unkritisch sind die Fenster und die Windschutzscheibe (Zone 2) sowie Bereiche über dem Fenster wie das Dach (Zone 1). Als Zone 3 gilt der Bereich, „der vom Augenbezugspunkt des Fahrers 30° nach unten verläuft“.
Das System arbeitet ab einer Geschwindigkeit von 20 km/h, bei Tag und Nacht. Es speichert keine biometrischen Daten und leitet – derzeit noch – keine Daten an Dritte weiter. Die technischen Voraussetzungen dafür sind aber vorhanden, weil das Fahrzeug zum Beispiel auch über das GPS-System vernetzt ist. Bei mehr als 50 km/h löst ein Blick von länger als 3,5 Sekunden in die Problemzone einen optischen und akustischen Alarm aus. Bei 20 km/h sind sechs Sekunden erlaubt, danach ertönt der Warnhinweis.
Bereits seit 2024 gelten aufgrund derselben Verordnung Pflichtwarnungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von nur einem km/h sowie der Einbau von Spurhalteassistenten. (mü)
Bild von Pexels auf Pixabay
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