Vöcklabruck. Auch in Österreich ist Sexualkundeunterricht heute nicht mehr das, was er früher einmal war. Mit übergriffigen Umerziehungsversuchen, aufdringlichen Dragqueen-Darbietungen und ähnlichen Verquertheiten ist jederzeit zu rechnen. Das wollte eine Mutter aus Oberösterreich ihrem Kind nicht zumuten – sie schickte ihren zehnjährigen Sohn vier Tage lang nicht zur Schule. Dafür erhielt sie eine Geldbuße von 110 Euro.
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Eigenem Bekunden zufolge wollte die Mutter ihren Sohn vor Inhalten des Sexualkundeunterrichts bewahren, die sie für ungeeignet hält. Im März 2025 wurde ein externer Workshop zur Sexualerziehung angekündigt. Die Mutter macht geltend, die konkreten Inhalte seien im Vorfeld nicht offengelegt worden. Zudem habe im Klassenzimmer eine Sammlung frei zugänglicher Aufklärungsbücher gestanden. Ein Satz darunter lautet wörtlich: „Sex ist für alle da, ob groß oder klein, dick oder dünn, und auch für junge Leute wie dich!” Über zwei Wochen seien diese Materialien ohne pädagogische Begleitung verfügbar gewesen.
Die Frau habe zuvor mehrfach versucht, mit Schule und Bildungsdirektion eine Lösung zu finden. Eine Elternabstimmung über den Workshop kritisierte sie: bei Ablehnung habe man keine Informationen über alternative Vermittlungsformen erhalten. Aber: „Eltern haben die Verantwortung, ihre Kinder vor Schaden zu schützen. Wir müssen sie daher vor verstörenden Inhalten schützen dürfen. Meine Entscheidung war kein Ausdruck einer Mißachtung der Schulpflicht, sondern das Ergebnis mehrfacher, dokumentierter Versuche, eine Lösung zu finden“, so die Mutter. Weiter erklärte sie: „Ich habe gehandelt, um mein Kind vor Inhalten zu schützen, die nicht altersgerecht und belastend sind.“
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Die Mutter beruft sich auf europäische und nationale Bestimmungen zum Schutz der Elternrechte. Unterstützung erhält sie von der Menschenrechtsorganisation ADF International. Deren europäischer Rechtsleiter Felix Böllmann erklärte: „Eltern haben ein Recht darauf, zu wissen, welche Inhalte ihren Kindern vermittelt werden. Wo diese Inhalte mit grundlegenden weltanschaulichen Überzeugungen der Familie in Konflikt geraten, muß ein verhältnismäßiger Ausgleich möglich sein – eine Verwaltungsstrafe ist in solchen Fällen das falsche Instrument.“ Die Entscheidung über den Einspruch steht noch aus. (mü)
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