Desaströse Entwaldungsverordnung: So macht der EU-Bürokraten-Irrsinn Importe teurer

1. Mai 2026
Desaströse Entwaldungsverordnung: So macht der EU-Bürokraten-Irrsinn Importe teurer
International
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Foto: Symbolbild

Brüssel. Ein neuer Bürokraten-Anschlag auf die europäische Lebensmittelversorgung: um die umstrittene EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu erfüllen, müssen Kaffeekonzerne und Rohstoffhändler künftig auf aufwendige Satellitentechnik zurückgreifen. Großunternehmen haben noch bis zum 30. Dezember dieses Jahres Zeit, kleinere Betriebe nur noch bis zum 30. Juni 2027. Die Verordnung schreibt vor, daß Hersteller nachweisen müssen, daß ihr Kaffee nicht auf Flächen angebaut wurde, die nach 2020 gerodet wurden. Bei Verstößen drohen Strafen: neben der Einziehung der Ware sind Bußgelder von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes möglich.

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Eines der mit der Regelung einhergehenden Probleme ist, daß Bauern zu Unrecht fälschlich als Regelverletzer eingestuft werden können, weil ältere Karten waldähnliche Anbauflächen häufig als Wald ausweisen. Laut dem niederländischen Konzern JDE Peet’s droht Millionen von Kleinbauern in Südamerika trotz nachhaltiger Bewirtschaftung der Ausschluß von Absatzmärkten. Mehrere Firmen – darunter JDE Peet’s, Tchibo sowie Händler wie die Neumann Kaffee Gruppe – haben daher die „Coffee Canopy Partnership“ gegründet. Die Initiative nutzt Satellitendaten von Airbus sowie KI-Modelle, um Kaffeefarmen zu kartieren und Waldveränderungen zu erkennen. Das Projekt startet in Ostafrika (Äthiopien, Tansania, Kenia, Uganda, Burundi, Ruanda) und soll bis 2027 weltweit ausgebaut werden. Die Plattform soll frei zugänglich sein. Die jährlichen Kosten dürften sich im hohen einstelligen bis zweistelligen Millionenbereich bewegen.

Doch nicht nur Kaffee ist vom EU-Bürokraten-Irrsinn betroffen: die Regelung gilt auch für Holz, Kakao, Palmöl, Soja, Kautschuk und Rindfleisch. Aber die Bürokratie läuft nicht rund. „Schokolade und reines Kakaopulver sind beispielsweise erfaßt, nicht aber der mit Kakaobutter gebackene Keks“, erklärte Thomas Uhlig von KPMG Law. „Als Kautschuk-Produkte betroffen sind Reifen und Schläuche. Für das Endprodukt Auto oder Fahrrad selbst gilt die Verordnung jedoch aktuell nicht.“

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Zusätzlich verlangt Brüssel eine lückenlose Bestätigung, daß alle relevanten Gesetze im Ursprungsland eingehalten wurden – von Umweltvorschriften über Menschenrechte bis hin zu Steuerregeln. Landwirte ohne hinreichende technische Infrastruktur geraten dadurch unter Druck. Und die Endverbraucher müssen mit Preissteigerungen rechnen, da Betriebe die durch die EU-Vorschrift anfallenden Mehrkosten an ihre Kunden weitergeben. (rk)

Bild: Pixabay/gemeinfrei

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