München. Der bayerische Landesverfassungsschutz kann nicht von der AfD lassen. Ausweislich des jetzt vorgestellten neuesten VS-Berichts wird er die AfD auch künftig beobachten. Aber künftig aus anderen Gründen. Nicht mehr politische und programmatische Äußerungen der Partei werden fortan als Begründung für die Aufdringlichkeit der Schlapphüte herangezogen – sondern nur noch ihre angeblichen Kontakte ins rechte Lager.
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Das Münchner Landesamt beobachtet die AfD seit Juni 2022. Frühere Berichte lieferten eine Fülle vermeintlicher Belege: eine völkische Grundhaltung in der Parteisprache, eine Telegram-Gruppe mit Putsch-Fantasien, ein Posting aus Würzburg mit NS-Vergleichen, dazu Herabsetzungen von Menschen ohne deutschen Paß. Nichts davon ist im neuen Bericht für das Jahr 2025 übriggeblieben.
Nirgends ist mehr vom Grundsatzprogramm die Rede. Auch über die Hochstufung der AfD zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ durch das Bundesamt im Mai 2025 findet sich im Jahresbericht kein Wort. Der Grund dafür: das Verwaltungsgericht Köln setzte die Einstufung im Februar 2026 vorläufig außer Kraft. Auch die Kapitel zu „Staats- und Demokratiefeindlichkeit“ sowie zu „Migrations- und Islamfeindlichkeit“ aus dem Vorjahr sind verschwunden.
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Besonders pikant: ein AfD-Faltblatt zur „Remigration“ bezeichnet der Bericht sogar als „aus verfassungsschutzrechtlicher Sicht unbedenklich“. Das Problem liege woanders – nämlich beim „Remigrations“-Konzept des österreichischen Identitären-Chefs Martin Sellner und dessen Verbindungen in den AfD-Beritt hinein. Ein AfD-Vorstandsmitglied aus München soll sich von ihm ein Buch mit der Widmung „Alle für Deutschland!“ signieren haben lassen. Eine Funktionärin interviewte Sellner im Netz. Bei einem AfD-Fest in Senden liefen Leute mit IB-T-Shirts herum. Der Bericht spricht von „fortlaufender personeller und ideologischer Überschneidung“ und einem Versuch, die Identitäre Bewegung in der Partei zu normalisieren. Andere Sorgen haben die bayerischen Schlapphüte demnach nicht. (rk)
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