Fast jeder zweite: 2,4 Millionen Ausländer beziehen Bürgergeld

21. April 2026
Fast jeder zweite: 2,4 Millionen Ausländer beziehen Bürgergeld
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Neuer Name – altes Debakel: ab dem 1. Juli 2026 löst die Grundsicherung das Bürgergeld ab. An der Milliardenverschwendung von Steuergeld durch die Alimentierung zugewanderter Kostgänger wird sich dadurch nichts ändern.

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Fast jeder zweite Bürgergeldempfänger in Deutschland besitzt keinen deutschen Paß. Von den 5,2 Millionen Beziehern von Regelleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II im Dezember 2025 waren 2,4 Millionen Ausländer – das entspricht knapp 47 Prozent. Insgesamt flossen 2025 rund 46,6 Milliarden Euro an Bürgergeld, davon 21,7 Milliarden an Personen ohne deutschen Paß.

Die größten Gruppen unter den ausländischen Leistungsempfängern kommen aus der Ukraine (660.508; wobei hier auch viele alleinerziehende Mütter vertreten sind), Syrien (444.136) und Afghanistan (198.714). Es folgen die Türkei, die Westbalkanstaaten, Bulgarien, Irak, Rumänien, Polen, Serbien und Italien. Unter den insgesamt 5,2 Millionen Beziehern befanden sich etwa 1,37 Millionen nichterwerbsfähige Menschen, zumeist Kinder unter 15 Jahren.

Im Zuge der Neuregelung im Rahmen der künftigen Grundsicherung kündigt die Bundesregierung verschärfte Mitwirkungspflichten der Empfänger an. Ob sie aber tatsächlich Leistungskürzungen bei Migranten durchsetzen wird – und damit mögliche Diskriminierungsvorwürfe riskiert –, steht zu bezweifeln.

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Die AfD mahnt denn auch einen echten „Systemwechsel“ an. René Springer, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion, warnt: „Die Entwicklung ist fatal: die Einwanderung in die Sozialsysteme – insbesondere in die Grundsicherung – nimmt dem deutschen Sozialstaat die Zukunftsfähigkeit. Wenn nahezu jeder zweite Leistungsempfänger keinen deutschen Paß besitzt, ist das kein Zeichen von Solidarität, sondern ein strukturelles Versagen der Politik.“ Springer fordert: „Sozialleistungen dürfen kein Einwanderungsanreiz sein. Dazu gehört insbesondere ein konsequenter Leistungsausschluß für Ausländer ohne langjährige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland. Wer nicht in das System eingezahlt hat, darf auch nicht dauerhaft von ihm profitieren.“ Die Fraktion hat bereits einen entsprechenden Antrag (Drucksache 21/3605) eingebracht. (rk)

Bild: Pixabay/Gemeinfrei

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