Bayern regiert mit dem Maulkorb: Regierungskritiker werden massenhaft juristisch verfolgt

20. April 2026
Bayern regiert mit dem Maulkorb: Regierungskritiker werden massenhaft juristisch verfolgt
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

München. Mit der Meinungsfreiheit steht es in Deutschland nicht zum besten. Erst kürzlich kritisierte der Menschenrechtskommissar des Europarates, Michel O´Flaherty, Deutschland wegen seiner rigiden Einschränkungen des freien Wortes (wir berichteten). Besonders düster ist die Lage im CSU-regierten Bayern. Hier ist die Zahl der Strafverfahren wegen politischer Äußerungen massiv gestiegen. Das belegt eine Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Rene Dierkes. Allein 2024 und 2025 wurden 575 Ermittlungsverfahren nach dem umstrittenen §188 StGB („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“) registriert – 331 im ersten, 244 im zweiten Jahr.

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Zum Vergleich: 2020 lag die Fallzahl noch im unteren zweistelligen Bereich. Seither hat sie sich vervielfacht, mit einem deutlichen Anstieg ab 2022 – seit diesem Jahr kann man nicht nur wegen Kritik an der Corona-Politik, sondern auch wegen Äußerungen zur Rußland- und Ukrainepolitik belangt werden; ein neuer Deliktbereich ist zum Beispiel mit der Leugnung russischer „Kriegsverbrechen“ geschaffen worden.

Parallel dazu wuchs die Zahl der identifizierten Beschuldigten, auch die Verurteilungen stiegen – aus Einzelfällen 2020/21 wurde 2024 eine deutlich höhere Zahl.

Die meisten Verfahren richten sich gegen bekannte Tatverdächtige. Dabei besitzt die große Mehrheit die deutsche Staatsangehörigkeit; andere Nationalitäten spielen zahlenmäßig keine große Rolle. Die Frage ist, ob sich in Deutschland lebende Ausländer tatsächlich mit sensiblen politischen Aussagen zurückhalten – oder ob ihnen einfach der sattsam bekannte „Türkenbonus“ vor Gericht zugutekommt.

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Das Münchner Innenministerium hält sich mit Details bedeckt. Wie viele Verfahren konkret zu Anklagen oder Einstellungen führten – dazu fehle eine umfassende Auswertung, der Aufwand sei erheblich. Auch die konkreten Umstände bleiben im Dunkeln. Ob die Äußerungen in sozialen Netzwerken, Reden oder Veröffentlichungen fielen, lasse sich statistisch nicht nachvollziehen. Entsprechende Daten würden nicht systematisch erfaßt, wurde AfD-Fragesteller Dierkes beschieden.

Ein Teil der Ermittlungen betrifft Äußerungen gegenüber kommunalen Mandatsträgern. Auch hier wurden in jüngerer Zeit höhere Werte erreicht. Unklar bleibt auch die politische Zuordnung der Anzeigen, mögliche Mehrfachbeschuldigungen oder die gleichzeitige Anwendung mehrerer verschiedener Straftatbestände. Die Staatsregierung verweist auch hier auf fehlende Datengrundlagen oder unverhältnismäßigen Aufwand. (rk)

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