Berlin. Neues aus Deutschland: weil er vor neun (!) Jahren an Treffen der „Identitären“ teilgenommen hat, darf ein Berliner Rechtsanwalt nicht bei der Bundeswehr dienen. Er hat nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts die falsche Gesinnung.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Der Betroffene hatte sich 2015 freiwillig gemeldet, was nach § 59 Abs. 3 Soldatengesetz möglich ist. 2017 nahm er an einer Demonstration und etwa zehn Stammtischrunden der „Identitären“ teil. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Identitäre Bewegung 2016 als „Verdachtsfall“ ein, inzwischen gilt sie als „gesichert rechtsextrem“ – ein Schicksal, das sie mit mehreren Landesverbänden der AfD teilt. Die Bundeswehr erfuhr 2023 von den Aktivitäten des Anwalts und entschied, ihn nicht mehr zu Wehrübungen heranzuziehen. Dagegen klagte der Jurist.
Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab (Urteil vom 14.04.2026, Az. VG 36 K 232/24). Die Entscheidung der Bundeswehr sei rechtmäßig, befand die 36. Kammer. Das Ansehen der Streitkräfte würde ernstlich gefährdet, wenn der Kläger für sie Dienst tue. Die Öffentlichkeit habe die berechtigte Erwartung, „daß die Integrität der Streitkräfte als Bestandteil der freiheitlichen Verfassungsordnung außer Zweifel stehe“. Von allen Soldaten sei unabhängig von Dienstgrad und Stellung ein aktives Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu erwarten.
Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<
Durch seine Teilnahme an Veranstaltungen der „Identitären“ sowie durch seine Berichte darüber in den sozialen Medien habe sich der Kläger mit deren verfassungsfeindlichen Zielen solidarisiert, dekretierte das Gericht.
Der Anwalt hatte vor Gericht argumentiert, er habe sich schon im Herbst 2017 vollständig von der identitären Bewegung distanziert, alle Kontakte abgebrochen und unterstütze seither „vorbehaltlos“ die demokratische Ordnung. Er sei „weltoffen“, habe jedoch eine konservative politische Grundhaltung. Weder die Bundeswehr noch das Gericht ließen diese Distanzierung gelten. (rk)
Bild: Pixabay/gemeinfrei
Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!
Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin