Heißer Tip für Wehrdienstverweigerer: Bundeswehr mag Identitäre nicht

17. April 2026
Heißer Tip für Wehrdienstverweigerer: Bundeswehr mag Identitäre nicht
National
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Foto: Symbolbild

Berlin. Neues aus Deutschland: weil er vor neun (!) Jahren an Treffen der „Identitären“ teilgenommen hat, darf ein Berliner Rechtsanwalt nicht bei der Bundeswehr dienen. Er hat nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts die falsche Gesinnung.

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Der Betroffene hatte sich 2015 freiwillig gemeldet, was nach § 59 Abs. 3 Soldatengesetz möglich ist. 2017 nahm er an einer Demonstration und etwa zehn Stammtischrunden der „Identitären“ teil. Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Identitäre Bewegung 2016 als „Verdachtsfall“ ein, inzwischen gilt sie als „gesichert rechtsextrem“ – ein Schicksal, das sie mit mehreren Landesverbänden der AfD teilt. Die Bundeswehr erfuhr 2023 von den Aktivitäten des Anwalts und entschied, ihn nicht mehr zu Wehrübungen heranzuziehen. Dagegen klagte der Jurist.

Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage ab (Urteil vom 14.04.2026, Az. VG 36 K 232/24). Die Entscheidung der Bundeswehr sei rechtmäßig, befand die 36. Kammer. Das Ansehen der Streitkräfte würde ernstlich gefährdet, wenn der Kläger für sie Dienst tue. Die Öffentlichkeit habe die berechtigte Erwartung, „daß die Integrität der Streitkräfte als Bestandteil der freiheitlichen Verfassungsordnung außer Zweifel stehe“. Von allen Soldaten sei unabhängig von Dienstgrad und Stellung ein aktives Eintreten für die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu erwarten.

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Durch seine Teilnahme an Veranstaltungen der „Identitären“ sowie durch seine Berichte darüber in den sozialen Medien habe sich der Kläger mit deren verfassungsfeindlichen Zielen solidarisiert, dekretierte das Gericht.

Der Anwalt hatte vor Gericht argumentiert, er habe sich schon im Herbst 2017 vollständig von der identitären Bewegung distanziert, alle Kontakte abgebrochen und unterstütze seither „vorbehaltlos“ die demokratische Ordnung. Er sei „weltoffen“, habe jedoch eine konservative politische Grundhaltung. Weder die Bundeswehr noch das Gericht ließen diese Distanzierung gelten. (rk)

Bild: Pixabay/gemeinfrei

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3 Kommentare

  1. Mark sagt:

    Na, hoffentlich findet die Bunte Wehr genug Freiwillige aus dem LGBT-Lager, den Typen mit Deutschem Pass und aus der Grünen Fraktion. Dann ist es wenigstens weltoffen genug und der politlastige Verfassungsschutz darf sich zufrieden zurücklehnen. Soll in die derzeitigen Vasallenkriege doch ziehen, wer will. Da hätte ich übrigens noch einige Typen aufzuzählen.

  2. […] 19, 2026 germanyinventory Heißer Tip für Wehrdienstverweigerer: Bundeswehr mag Identitäre nicht Delegitimierung ist wieder legitim: Verfassungsschutz streicht unselige Kategorie Das erfolgte […]

  3. Antonius sagt:

    War mein Gedanke bei Einführung der Wehrpflicht. Diese Bundeswehr verfolgt seit etlichen Jahren alle Soldaten, die irgendwie „Rechts“ sein könnten und entläßt diese. Warum also bei der Musterung nicht angeben, das man Rechts ist. Sowas von Rechts. Oder AfD Mitglied. Geil, dann ist man raus aus der Sache. Oder, man ist Rechts und läßt sich an der Waffe ausbilden. Kann auch nicht schaden. Die Rechts-Karte kann man auch später noch ziehen. *lach*

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