Stuttgart/Heilbronn. Mitunter kommt es vor, daß der übliche „Türkenbonus“ an deutschen Gerichten nicht greift. So dieser Tage am Stuttgarter Verwaltungsgericht. Dort wurde jetzt über den Fall des 23jährigen Türken Yasin H. verhandelt, der 2023 in Heilbronn mit seinem 315-PS-BMW bei 108 km/h in einer 40er-Zone einen Familienvater tötete. Er muß jetzt mit seiner Abschiebung rechnen.
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Das Verwaltungsgericht wies seine Klage dagegen ab. H. war 2024 zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Regierungspräsidium Stuttgart leitete ein Ausweisungsverfahren ein. H., der in Heilbronn geboren und aufgewachsen ist, wehrte sich dagegen – erfolglos.
Vor Gericht sagte der Verurteilte auf Nachfrage: „Wenn ich wieder Auto fahre, dann ganz normal, denke ich mal.“ Der Richter ließ das nicht gelten. In der Urteilsbegründung heißt es: „Von ihm geht nach wie vor eine gegenwärtige und schwerwiegende Gefahr aus, weil er die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr, die zum Tod und zu schweren Verletzungen seiner Opfer geführt hat, nicht bewältigt hat.“ H. war bereits vor der Tat mehrfach durch zu schnelles Fahren aufgefallen und zu „verkehrserzieherischen Gesprächen“ einbestellt worden – ersichtlich ohne Erfolg.
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Seine Argumente, ihm drohten in der Türkei wegen seiner kurdischen Wurzeln Diskriminierung und wirtschaftliche Schwierigkeiten, ließ das Gericht nicht gelten. Im Februar dieses Jahres wurden Polizisten bei dem Versuch, Luxusautos von H.´s Familie zu beschlagnahmen, angegriffen und zwei Beamte verletzt. Hintergrund waren ständige gefährliche Verkehrsverstöße von Familienmitgliedern. (rk)
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