„Strukturelle Einseitigkeit“: AfD-Abgeordneter klagt gegen GEZ-„Zwangsbeitrag“

4. April 2026
„Strukturelle Einseitigkeit“: AfD-Abgeordneter klagt gegen GEZ-„Zwangsbeitrag“
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Berlin. Ronald Gläser, Bundestagsabgeordneter der AfD und Fachpolitischer Sprecher für Kultur und Medien, ist ein einsamer Kämpfer gegen die GEZ-Gebühren. Er hat jetzt beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) eingereicht.

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Gläser verweigert seit längerem die Zahlung des Rundfunkbeitrags. „Der Kampf für eine andere Medienordnung in Deutschland geht in eine neue Runde“, kündigte er an. „Wir wollen Medien finanzieren, die uns informieren – statt zu manipulieren.“ Die Öffentlich-Rechtlichen hätten sich „immer weiter vom Ideal eines an journalistischen Grundsätzen orientierten Gemeinwohlprogramms entfernt“ und produzierten „Haltungsjournalismus am laufenden Band“. Damit entfalle die Grundlage für die Eintreibung eines „Zwangsbeitrags“.

Motivation für die Klage ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025. Darin hatten die Leipziger Richter den Verwaltungsgerichten auferlegt, das Programm der Sender zu überprüfen. Andernfalls könne der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig sein. Gläser sieht dieses Prüfungsverfahren nun eingeleitet.

In seiner 26-seitigen Klageschrift mit über hundert Einzelpunkten zur Beweisführung bemängelt der Abgeordnete die „strukturelle Einseitigkeit“ der öffentlich-rechtlichen Berichterstattung. Die Sender mißachteten das Gebot der Staatsferne. Als Belege führt er die Mitgliedschaft von Landesregierungen in Aufsichtsgremien an, etwa die von Malu Dreyer, Markus Söder, Dietmar Woidke und Reiner Haseloff. Zudem beklagt Gläser eine „Zweitpolitisierung“ durch parteinahe Freundeskreise.

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Weitere Kritikpunkte sind das sogenannte „Framing-Manual“ der ARD aus dem Jahr 2019 sowie der Mißbrauch des „Fact-Checking“ als „asymmetrische Informationssteuerung“. Die Trennung zwischen Nachricht und Meinung habe „die Schwelle zum strukturellen Versagen überschritten“. Gläser verweist auf den „Ratten“-Kommentar der „Tagesschau“ von 2022 sowie auf die Berichterstattung über den ehemaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm, die nach einem Gerichtsurteil wahrheitswidrig war. Auch der KI-Skandal beim ZDF findet Erwähnung.

Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Gläser fordert seine Anhänger auf, zur Verhandlung zu erscheinen. „Das Verwaltungsgericht Berlin hat jetzt viel zu tun!“, freut er sich. (rk)

Image by meineresterampe from Pixabay/Gemeinfrei

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