Quebec. Der Gender-Wahnsinn treibt nicht nur hierzulande sein Unwesen. Ein Friseursalon in Quebec muß jetzt einer „nicht-binären“ Person 500 kanadische Dollar zahlen, weil sein Online-Buchungssystem nur die Auswahl zwischen „männlich“ und „weiblich“ zuließ. Die Aktivistin Alexe Frédéric Migneault, die die Pronomen „sie/ihnen“ verwendet, sah sich dadurch diskriminiert und klagte.
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Migneault wollte 2023 einen Termin beim Salon „Station10“ buchen, scheiterte aber an der geschlechtsspezifischen Abfrage. Eine neutrale Option oder die Möglichkeit, das Geschlecht nicht anzugeben, fehlte. „Es ist nicht fair, und es ist nicht legal, mir zu sagen: ‚Nein, da Sie nicht in mein Weltbild passen, möchte ich nichts mit Ihnen zu tun haben, und ich möchte Sie nicht als Kunden‘“, beschwerte sich Migneault. Die Erfahrung habe eine schwere psychische Krise ausgelöst und zur völligen Arbeitsunfähigkeit geführt. „Ich konnte eineinhalb Jahre lang nicht arbeiten“, behauptet die Aktivistin allen Ernstes.
Die Menschenrechtskommission empfahl eine Entschädigung von 500 Dollar. Der Salon weigerte sich zu zahlen, woraufhin Migneault Klage einreichte und sogar 12.000 Dollar forderte. Ein Richter bestätigte schließlich die ursprüngliche Summe. Der Salon hatte sein System nach der Beschwerde bereits um eine geschlechtsneutrale Option ergänzt.
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Salon-Mitinhaber Alexis Labrecque zeigte sich verständnislos. Die Geschlechterabfrage sei rein technisch gewesen, da Damenhaarschnitte in der Regel länger dauern. Der Betrag sei gering, aber der Präzedenzfall weitreichend. Migneault freilich wertet das Urteil als Erfolg: „Es war Diskriminierung, und nicht-binäre Menschen sollten nicht gezwungen werden, sich zwischen Mann und Frau zu entscheiden.“
Der Fall weckt Erinnerungen an einen ähnlichgelagerten Fall in Deutschland: hier war die Deutsche Bahn im Juni 2022 – ebenfalls von einer „Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit“ wegen angeblicher Diskriminierung – verklagt worden, weil das Online-Buchungssystem der Bahn nur die Anreden „Herr“ und „Frau“ zuließ. Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main verurteilte die Bahn dazu, ihr Online-Buchungssystem um eine „genderneutrale“ Anrede zu erweitern und dem Kläger eine Entschädigung von 1000 Euro zu zahlen. (mü)
Bildquelle: Pixabay/gemeinfrei
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Es wird immer bekloppter: Man kann ja über Trump sagen, was man will, aber mit diesem Unsinn hat er aufgeräumt!