Wien. Ein Sieg des Rechtsstaates: das Handelsgericht Wien hat die „Erste Bank Sparkasse“ verpflichtet, dem Identitären-Chef Martin Sellner ein Geschäftskonto einzurichten. Damit erzielte der langjährige Aktivist, der mit seinen Aktionen im In- und Ausland immer wieder für Schlagzeilen sorgt, einen juristischen Erfolg in seinem jahrelangen Kampf gegen das sogenannte „Debanking“.
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Sellner hatte in den vergangenen acht Jahren nicht weniger als 93 Bankverbindungen verloren, wobei manche Konten lediglich einen Tag bestanden. Die aktuelle Klage richtete sich gegen jenes Kreditinstitut, das ihn während des „Pride Month“ noch mit dem Versprechen geworben hatte, Konten „unabhängig von der Weltanschauung“ zu führen, ihm jedoch kurz nach der Kontoeröffnung kündigte.
Zur Begründung des Rechtsstreits wurde vor Gericht dargelegt, daß 394 angefragte Banken eine Geschäftsbeziehung abgelehnt hatten. Das Gericht befand nun, daß ausländische Konten für inländische Selbständige keine gleichwertige Alternative darstellen. Es bestehe ein Kontrahierungszwang, sofern keine sachlichen Gründe vorlägen. Das von der Bank angeführte „Medienscreening“ zähle nicht zu solchen sachlichen Gründen.
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Sellner zeigte sich erfreut über den „richtungsweisenden“ Richterspruch, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und er vorerst weiterhin ohne Konto bleibt. „Als Aktivist, als Autor und als Staatsfeind No.1“ benötige er stabile Unternehmensstrukturen, erklärte er.
Er rechnet damit, daß die Bank das Verfahren in höhere Instanzen tragen wird, betrachtet den Erfolg jedoch als wichtigen Schritt zur Rechtssicherheit für die „Gegenöffentlichkeit“. Sollte das Urteil Bestand haben, verlöre die linke „Zivilgesellschaft“ ein wichtiges Druckmittel, da Banken sich künftig auf die rechtliche Verpflichtung berufen könnten, Konten auch bei inhaltlichen Differenzen einzurichten.
Gleichwohl wirft der Fall Sellner ein Schlaglicht auf die zugrundeliegende Problematik: immer wieder waren in der Vergangenheit alternative Medien wie der „Heimatkurier“, das „Freilich“-Magazin oder „Kontrafunk“ von Kontoschließungen betroffen. Das Wiener Urteil könnte – vorerst zumindest in Österreich – eine Kehrtwende im Kampf gegen das Debanking unliebsamer politischer Akteure einläuten. (mü)
Bild: Pixabay/Gemeinfrei
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