Asylverfahren überlasten Gerichte: OVG warnt vor Kollaps

6. Juli 2025
Asylverfahren überlasten Gerichte: OVG warnt vor Kollaps
National
1
Foto: Symbolbild

Hannover. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen schlägt Alarm: In seinem aktuellen Geschäftsbericht für 2024 zeigt es sich tief besorgt über die explosionsartige Zunahme asylrechtlicher Verfahren. Die Eingangszahlen an den Verwaltungsgerichten schnellen unaufhaltsam in die Höhe – gegenüber 2023 bereits um 34 Prozent. Doch die eigentliche Dramatik offenbart sich im Jahresvergleich 2025: in den ersten fünf Monaten stiegen die Asylstreitigkeiten um 147 Prozent, die allgemeinen Verfahren um 110 Prozent.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

OVG-Präsident Frank-Thomas Hett macht deutlich: „Die anhaltend hohe Belastungssituation hat leider auch Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Beschäftigten.“ Nach Jahren erfolgreichen Abbaus legen die Verfahren wieder kräftig zu – die Zahl der anhängigen Asylrechtsfälle kletterte von 9.874 (2023) auf 11.992 (2024). „Ohne weiteres Personal ist der Abbau nicht zu schaffen“, so die ernüchternde Bilanz.

Besorgnis erregt Hett zufolge auch die politische Debatte um die Beamtenbesoldung: „Wenn tatsächlich 62.000 Widersprüche vom Finanzministerium in Hannover entschieden würden, müßten wir mit einer weiteren Klagewelle vor den Verwaltungsgerichten rechnen.“ Der Präsident appelliert eindringlich an die Verantwortlichen, Lösungen zu finden, die eine zusätzliche Klageflut noch verhindern können. Die Justiz stehe am Limit – ohne Gegenmaßnahmen drohe der Kollaps. (rk)

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Ein Kommentar

  1. Bernd Sydow sagt:

    Zunächst betrachte man obiges Bild: Man sieht darauf kräftige junge Männer. Sind das alles „Schutzsuchende“? Wenn man aber genau hinschaut, erkennt man am oberen Rand rechts das Gesicht einer weißen Frau.

    Wird ein Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) negativ beschieden, also abgelehnt, hat der betreffende Asylbewerber in Deutschland die Möglichkeit, vor einem
    Verwaltungsgericht dagegen zu klagen. Wieso eigentlich? Wenn das BAMF nach eingehender Prüfung zu dem Schluß kommt, daß der Antragsteller kein Anrecht auf Asyl in Deutschland hat, muß das doch genügen, muß dessen Entscheidung doch endgültig sein!

    Asylrechtliche Verfahren, die in den letzten Monaten geradezu explosionsartig zugenommen haben, können sich über etliche Monate hinziehen, was die Beschäftigten unserer Verwaltungsgerichte auf Kosten ihrer Gesundheit deutlich überbeansprucht.
    Wie wird das eigentlich in anderen rechtsstaatlichen Ländern gehandhabt, beispielsweise in Frankreich? Soweit mir bekannt, gibt es dort eine Klagemöglichkeit gegen abgelehnte Asylanträge nicht!

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert