Klatsche für Denunzianten: Gefährderansprache an Schlumpf-Schülerin war rechtswidrig

5. Juli 2025
Klatsche für Denunzianten: Gefährderansprache an Schlumpf-Schülerin war rechtswidrig
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Ribnitz-Damgarten/Mecklenburg-Vorpommern. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt – eine damals 16jährige Schülerin war von den Mainstream-Medien zur rechten Hetzerin gestempelt worden, nachdem sie in einer großangelegten Aktion von der Polizei mitten aus dem Unterricht geholt worden war. Doch jetzt stellt sich auch in diesem Fall heraus: es war nichts als heiße Luft.

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In einem bemerkenswerten Urteil hat das Verwaltungsgericht Greifswald den umstrittenen Polizeieinsatz im Februar 2024 als rechtswidrig verurteilt. Die Klägerin war von Polizeibeamten während des Unterrichts unter Mitwirkung des Schulleiters ins Sekretariat gebracht und einer sogenannten Gefährderansprache unterzogen worden – ein Vorgehen, das die Richter nun als grundrechtsverletzend und unverhältnismäßig brandmarkten.

Hintergrund war eine anonyme Denunziation: die Schulleitung hatte eine E-Mail erhalten, die der Schülerin vorwarf, auf ihrem Tiktok-Account „staatsschutzrelevante Inhalte“ zu verbreiten. Die Polizei stellte zwar nach Prüfung der beigefügten Screenshots fest, daß diese lediglich „Schriftzüge, die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen sind, sowie Runenzeichen und altdeutsche Schrift mit Lorbeerkranz“ zeigten, jedoch keine strafbaren Inhalte enthielten. Unter anderem hatte die Schülerin eine Schlumpf-Grafik (sic!) verschickt. Dennoch entschieden sich die Beamten zu einem massiven Einschreiten im schulischen Raum.

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Das Gericht kritisierte insbesondere das entwürdigende Vorgehen: „Es hätte mildere Maßnahmen gegeben, als die Schülerin sofort aus dem laufenden Unterricht zu holen und mit ihr vor den Augen der Schulöffentlichkeit in Begleitung von Polizeibeamten ins Sekretariat zu gehen.“ Die Richter betonten, daß selbst bei tatsächlichem Verdacht einer Gefährdungslage die Grundrechte der Jugendlichen unverhältnismäßig beschnitten worden seien. Die demonstrative Abholung aus dem Klassenverband vor Mitschülern und Lehrkräften habe zudem einen unnötigen Stigmatisierungseffekt gehabt.

Der Fall hatte weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus Wellen geschlagen. Selbst US-Milliardär Elon Musk sah sich zu einer kritischen Stellungnahme veranlaßt.

Die Klägerin hatte mit ihrem Rechtsbehelf die Feststellung der Rechtswidrigkeit erwirkt, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Beobachter werten die Entscheidung immerhin als wichtigen Präzedenzfall für den Umgang staatlicher Stellen mit Meinungsabweichlern im schulischen Umfeld. Sie markiert eine klare Grenze gegen übergriffige Sicherheitsbehörden. (rk)

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