Bundesdeutsche Justiz: Drei Daumen hoch kosten 1.800 Euro

2. Juli 2025
Bundesdeutsche Justiz: Drei Daumen hoch kosten 1.800 Euro
Kultur & Gesellschaft
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Foto: Symbolbild

Kassel. Eine 64jährige Frau aus Lohfelden in Hessen muß sich wegen dreier Daumen-hoch-Emojis vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Kassel erließ gegen sie einen Strafbefehl über 1.800 Euro, nachdem sie unter einem kontroversen Beitrag auf X mit den Emojis reagiert hatte.

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Der ursprüngliche Post, auf den die Frau im Oktober letzten Jahres reagierte, berichtete über eine 15jährige Schwedin, die ihren mutmaßlichen Vergewaltiger – einen Mann mit Migrationshintergrund – erhängt haben soll. Der Verfasser des Posts hatte spöttisch angemerkt: „Hat der jetzt 77 Jungfrauen?“ Die Staatsanwaltschaft wertete die drei Daumen-hoch-Emojis der 64jährigen als Billigung der Tat und leitete ein Ermittlungsverfahren ein.

Im Strafbefehl heißt es, die Angeklagte habe „eine vorsätzliche Tötung im Wege unberechtigter Selbstjustiz öffentlich einsehbar billigt“ und sich dabei besonders darüber gefreut, „daß diese Selbstjustiz an einem Migranten verübt worden ist“. Zudem habe sie sich durch ihre Reaktion den zynischen Kommentar über die „77 Jungfrauen“ zueigen gemacht.

Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Verfahren wegen vermeintlich strafbarer Äußerungen im Internet. Das repressive Vorgehen der bundesdeutschen Justiz gegen Regierungskritiker und Meinungsabweichler sorgt inzwischen auch im Ausland immer mehr für Stirnzrunzeln. (rk)

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