Fünf Jahre lang diskreditiert: AfD-Politiker Gnauck ist rehabilitiert

1. Juli 2025
Fünf Jahre lang diskreditiert: AfD-Politiker Gnauck ist rehabilitiert
Kultur & Gesellschaft
0
Foto: Symbolbild

Münster. Am Ende war es nichts als heiße Luft. Nach fünf Jahren ist das Disziplinarverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Oberfeldwebel Hannes Gnauck eingestellt worden. Der Präsident des Truppendienstgerichts Nord traf diese Entscheidung am 17. Juni 2025 in Münster – genau fünf Jahre nach der Verfahrenseröffnung. Gnauck behält seinen militärischen Rang und scheidet wie geplant am 30. September 2028 ehrenhaft aus der Bundeswehr aus. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bund.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Auslöser des Verfahrens waren Aussagen Gnaucks während seiner Dienstzeit. Er selbst erklärt dazu, er habe sich „immer nur in seiner Freizeit kommunalpolitisch für die Partei engagiert“ und sich im Dienst nie parteipolitisch geäußert.

Der Militärische Abschirmdienst (MAD) hatte Gnauck 2020 zunächst als „Verdachtsfall Rechtsextremismus“, später sogar als „Extremist“ eingestuft. Die Bundeswehr verhängte daraufhin ein Uniformtrage- und Dienstverbot gegen ihn. Medienberichten zufolge soll sich Gnauck abfällig über Ausländer und Asylbewerber geäußert haben, strafrechtliche Ermittlungen gab es jedoch nie.

Mit seinem Einzug in den Bundestag 2021 erhielt Gnauck dann parlamentarische Immunität, wodurch das Verfahren ruhte. Ein Antrag auf freiwillige Immunitätsaufhebung bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) wurde abgelehnt. Erst im Mai 2024 wurde die Immunität aufgehoben, doch nach der Bundestagskonstituierung 2025 galt sie erneut. Gnauck vermutet politische Motive: die Aufhebung kurz vor der Europawahl sei „ohne ersichtlichen Anlaß“ erfolgt und Teil einer „seit Wochen wütenden Kampagne gegen die AfD“.

Abonniere jetzt:
>> Die starke Stimme für deutsche Interessen <<

Auf X zog er nun ein Resümee der letzten fünf Jahre: „5 Jahre Stigmatisierung, mediale Hetze, Kasernenbetretungsverbot, Uniformtrageverbot, Beleidigungen und Ausgrenzung im Parlament. Um am Ende: nichts. Keine Anklage, keine Verurteilung, keine Strafe.“ In seiner Videobotschaft erklärte er, er fühle sich „komplett rehabilitiert“ und habe seinen Frieden mit der Angelegenheit gemacht. (rk)

Bild: Pixabay/gemeinfrei

Fordern Sie hier ein kostenloses Leseexemplar des Deutschen Nachrichtenmagazins ZUERST! an oder abonnieren Sie hier noch heute die Stimme für deutsche Interessen!

Folgen Sie ZUERST! auch auf Telegram: https://t.me/s/deutschesnachrichtenmagazin

Schreibe einen Kommentar

Die maximale Zeichenanzahl bei Kommentaren ist auf 2000 begrenzt.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert