Berlin. Kein Grund zur Entwarnung: trotz der Niederlage im „Compact“-Verbotsverfahren schließt das Bundesinnenministerium (BMI) weitere Verbotsverfügungen nicht aus. „Natürlich schauen wir uns auch für künftige Verbote jetzt genau an, was wir aus diesem Urteil dafür mitnehmen können“, erklärte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch. Hintergrund ist die Aufhebung des Verbots gegen das „Compact“-Magazin durch das Bundesverwaltungsgericht am Tag zuvor. Das Ministerium hob ausdrücklich hervor, Vereinsverbote blieben „ein anwendbares und mögliches Mittel gegen extremistische Bestrebungen“.
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Der gescheiterte Verbotsversuch gegen „Compact“ geht auf eine Entscheidung der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zurück, die im Juli 2024 die Tätigkeit der „Compact Magazin GmbH“ und einer assoziierten Gesellschaft untersagt hatte. Als Begründung nannte das Ministerium, das Magazin fungiere als „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Der von Faesers Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) fortgeführte Versuch scheiterte jedoch vor Gericht – trotz deutlicher Kritik der Richter an Inhalt und Ausrichtung des Monatsmagazins.
In der Urteilsbegründung räumten die Richter zwar ein, daß einige Texte gegen die Menschenwürde verstießen, und betonten, „Compact“ verstehe sich nicht nur als Medienprodukt, sondern als Teil einer Bewegung. Dennoch werteten sie die vom BMI vorgelegten Belege als unzureichend für ein Verbot. Manche Äußerungen ließen sich auch als „überspitzte Kritik“ interpretieren, aber selbst polemische Machtkritik falle unter den Schutz der Meinungsfreiheit, so das Gericht.
„Compact“-Chefredakteur Jürgen Elsässer kündigte unterdessen an, Schadenersatzforderungen im sechsstelligen Bereich gegen die Bundesregierung zu prüfen. (rk)
Pixabay/Gemeinfrei
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