London. Das britische Unterhaus hat mit deutlicher Mehrheit eine umstrittene Reform des Abtreibungsrechts beschlossen, die Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisiert. Mit 379 zu 137 Stimmen wurde letzte Woche eine Änderung des viktorianischen Strafrechts auf den Weg gebracht, die Frauen künftig vor strafrechtlicher Verfolgung schützen soll – unabhängig vom Stadium der Schwangerschaft.
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Die Labour-Abgeordnete Tonia Antoniazzi, Initiatorin der Gesetzesänderung, verteidigte ihren Vorstoß im Parlament mit Nachdruck: „Dies ist keine Gerechtigkeit. Es ist Grausamkeit, und das muß ein Ende haben.“ Sie verwies auf sechs Fälle der letzten drei Jahre, in denen Frauen wegen eigenmächtiger Schwangerschaftsabbrüche angeklagt worden waren – ein Vergehen, das theoretisch mit lebenslanger Haft bestraft werden kann. Betroffen seien oft minderjährige oder traumatisierte Frauen, darunter Opfer häuslicher Gewalt.
Konservative Abgeordnete warnen indes vor den Konsequenzen der Reform. Rebecca Paul zeigte sich „verstört“ über die Möglichkeit, daß „vollständig entwickelte Babys bis zum Geburtstermin straffrei abgetrieben werden könnten“. Die Kinderärztin Caroline Johnson betonte: „Der Grund, warum wir Spätabtreibungen unter Strafe stellen, hat nichts mit Bestrafung zu tun. Es geht um Schutz.“ Kritiker fürchten zudem, die Regelung öffne Tür und Tor für geschlechtsselektive Abtreibungen.
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Die Reform ändert den „Offences Against the Person Act“ von 1861, unter dem Abtreibungen bisher als Straftat galten. Während Frauen künftig straffrei bleiben, gilt dies nicht für Ärzte oder Partner, die ohne Einwilligung der Schwangeren handeln. Die 24-Wochen-Frist für reguläre Abbrüche soll formell bestehen bleiben, doch Skeptiker wie Rebecca Smith warnen: „Sobald die Entkriminalisierung erfolgt ist, befürchte ich, daß weitere Schritte unternommen werden, um die Fristen zu verlängern.“
Es handelt sich um die weitreichendste Änderung des britischen Abtreibungsrechts seit 1967. Der Beschluß muß nun noch das Oberhaus passieren. (mü)
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